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Laut Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) tragen politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Unionsbürger bei. Außerdem heißt es in Artikel 12 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), dass diese politischen Parteien dazu beitragen, den politischen Willen der Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen.
Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung…
Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen, die durch den europäischen Rechtsstatus als solche auf…
Zur stärkeren Sensibilisierung der Bürger für europapolitische Fragen und zur Förderung der Transparenz der politischen Zugehörigkeit können die europäischen…
In Anerkennung der Aufgabe, die den europäischen politischen Parteien im EUV zuerkannt wird, und zur Erleichterung ihrer Arbeit ist es notwendig, für…
Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen sollten in ihren Bemühungen unterstützt und bestärkt werden,…
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union spiegelt unter Berücksichtigung ihres Status und Geltungsbereichs sowie der zugehörigen Erläuterungen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.