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Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht als Voraussetzung für die Eintragung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen vor, dass sowohl ihr Programm als auch ihre Tätigkeiten im Einklang mit den Werten stehen müssen, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union gründet, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 können europäischen politischen Parteien im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 jener Verordnung (im…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht bei beiden Arten von Rechtsträgern als Voraussetzung für deren Eintragung vor, dass sowohl ihr Programm als…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält unter anderem Vorschriften für die Finanzierung von politischen…
Wie in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 vorgesehen, sollten in dieser Verordnung Vorschriften für Beiträge aus dem Haushaltsplan festgelegt werden,…
Die Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Werte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die…
politische Parteien und politische Bündnisse im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1141/2014, unbeschadet der in den Mitgliedstaaten geltenden Grundprinzipien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.