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Alle Chemikaliendaten der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Datensätze werden innerhalb von drei Jahren nach dem 1. Januar 2026 in die gemeinsame Datenplattform aufgenommen. Hierzu zählen Daten, die vor dem 1. Januar 2026 erzeugt oder übermittelt wurden, sofern nicht anders angegeben, sowie Daten, für die gemäß Artikel 5 Absatz 2 angegeben wurde, dass sie im Rahmen des ursprünglichen Rechtsakts der Union nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Datensatz Beschreibung Datenanbieter Datensätze hinter speziellen Diensten Chemikaliendaten fallen unter: IPCHEM (Artikel 7) Hierzu zählen alle Chemikaliendaten, die in der von der Kommission betriebenen IPCHEM enthalten sind, bevor deren Betrieb von der ECHA übernommen wird. Kommission Verzeichnis der Referenzwerte (Artikel 8) Hierzu zählen folgende Daten: a) regulatorische Referenzwerte, die im Rahmen der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte der Union förmlich angenommen wurden, b) wissenschaftliche Referenzwerte, die in im Rahmen der in Anhang I Teil 1 aufgeführten Rechtsakte der Union vorgelegten förmlichen Gutachten verfügbar sind, und c) in Anhang II genannte wissenschaftliche Referenzwerte, die sich im Zusammenhang mit einschlägigen Verfahren ergeben, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen werden. · Agenturen Informationen über Regulierungsverfahren für Chemikalien (Artikel 10) Hierzu zählen folgende Informationen: a) Informationen, die im bestehenden Instrument der ECHA zur Koordinierung öffentlicher Tätigkeiten (Public Activities Coordination Tool) enthalten sind, b) Informationen über Regulierungsverfahren für Chemikalien, die über die bestehende Initiative der EFSA für den Wandel hin zu einer offenen EFSA (Open EFSA) verfügbar sind, und c) andere Informationen, die der ECHA gemäß Artikel 10 zur Verfügung gestellt werden. · Behörden Informationen über die Verpflichtungen aus Rechtsakten der Union über Chemikalien (Artikel 13) Hierzu zählen Informationen über die Verpflichtungen aus in Anhang I aufgeführten Rechtsakten der Union, einschließlich Informationen, die über das Suchwerkzeug der ECHA für Rechtsvorschriften der Europäischen Union verfügbar sind. ECHA Verzeichnis der Standardformate und kontrollierten Vokabulare (Artikel 14) Hierzu zählen Standardformate und kontrollierte Vokabulare, die gemäß Artikel 14 zur Verfügung stehen. Agenturen, Kommission REACH-Registrierungen Gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingereichte Registrierungsdossiers ECHA Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CLP) — Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen, die in Registrierungsdossiers gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingereicht und gemäß Titel V der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gemeldet wurden, und — harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungseinträge aus Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. · ECHA Anträge auf Genehmigung und auf Verlängerung der Genehmigung von Wirkstoffen und Zusammenfassungen der Eigenschaften von Biozidprodukten (BPR) — Anträge auf Genehmigung und auf Verlängerung der Genehmigung von Wirkstoffen in Biozidprodukten gemäß den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, die in IUCLID verfügbar sind, und — Zusammenfassungen der Eigenschaften von Biozidprodukten, die von Antragstellern, die gemäß Kapitel VIII der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Unionszulassung beantragen, und von Antragstellern gemäß der Verordnung (EU) Nr. 414/2013 eingereicht wurden und die in IUCLID verfügbar sind. · ECHA Anträge auf Aufnahme von Stoffen in die europäischen Positivlisten (DWD) Von Wirtschaftsakteuren oder einschlägigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/2184 gestellte Anträge auf Aufnahme neuer Einträge in die europäischen Positivlisten für Stoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, bzw. auf Änderung oder Streichung bestehender Einträge. ECHA Studienmeldungen Informationen im Zusammenhang mit Studienmeldungen, wenn eine entsprechende Registrierung, ein entsprechender Antrag oder ein entsprechendes anderes Regulierungsdossier eingereicht und etwaige Anträge auf vertrauliche Behandlung geprüft wurden, und zwar aus — der Datenbank der ECHA für Studienmeldungen gemäß Artikel 9 der vorliegenden Verordnung, und — der der ECHA gemäß Artikel 9 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung zur Verfügung gestellten Datenbank der EFSA gemäß Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. · ECHA, EFSA OpenFoodTox Datenbank der EFSA zu chemischen Gefahren, in der von der EFSA durchgeführte Bewertungen chemischer Risiken, einschließlich chemischer Bezeichnungen, kritischer Endpunkte, toxikologischer Referenzwerte und Metadaten aus Ergebnissen der EFSA, aufgeführt werden EFSA Chemikalienüberwachungs-daten Chemikalienüberwachungsdaten der EFSA, die mehrere Verordnungen im Zuständigkeitsbereich der EFSA abdecken und unter anderem Folgendes einschließen: — Chemikalienüberwachungsdaten zu Pestiziden und Daten zu Rückständen und Kontaminanten von Tierarzneimitteln, — die einzelnen Messungen von Chemikalien in Lebens- und Futtermitteln und sonstigen Materialien, für die im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Durchsetzungsmaßnahmen Proben entnommen wurden, — Messungen von Chemikalien in Lebens- und Futtermitteln, die von der Industrie übermittelt werden, und — Messungen, die auf eine Anfrage nach Daten hin von anderen Quellen bereitgestellt werden. · EFSA Lebensmittelkette Von Antragstellern über die E-Submission-Plattform (E-Submission Food Chain platform) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und der Verordnung (EU) 2015/2283 zu verschiedenen regulierten Produktbereichen eingereichte Dossiers für Anträge im Bereich der Lebensmittelkette, die Chemikaliendaten in strukturierten Formaten umfassen. EFSA Anträge im Rahmen der Verordnung über Pflanzenschutzmittel (PPPR) Von Antragstellern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereichte Dossiers, die auch Anträge für Wirkstoffe, Rückstandshöchstgehalte und Grundstoffe umfassen und die in IUCLID verfügbar sind. EFSA Luftqualität Luftqualitätsdaten aus einer Reihe von Quellen, darunter — Zeitreihen zu Messungen des europäischen Netzes zur Überwachung der Luftqualität und — Statistiken zu Luftschadstoffen, die auf der Grundlage von gemäß der Richtlinie (EU) 2024/2881 zusammengestellten, amtlich überprüften Länderdaten berechnet wurden, jedoch weder von der EUA aufbewahrte, echtzeitnahe Informationen zur Luftqualität noch verbundene Datenprodukte (z. B. Luftqualitätsindex). · EUA Wasserbasierte Wasserqualität Zeitreihen zu Konzentrationen von Nährstoffen, organischen Stoffen, gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien in Flüssen, Seen, Grundwasser, Übergangs-, Küsten- und Meeresgewässern, die gemäß der Beobachtungsliste für Chemikalien in Oberflächengewässern im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG (auch als WISE-6 definiert) gemeldet wurden. EUA Wasserbasierte Emissionen Zeitreihen zu Einleitungen von Nährstoffen und gefährlichen Stoffen in Wasser, die in Bezug auf die jährlichen Flusseinträge in Übergangs-, Küsten- und Meeresgewässer im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG (auch als WISE-1 definiert) gemeldet wurden. EUA Industrieemissionen Chemikaliendaten zu Freisetzungen, Verbringungen und Emissionen regulierter Schadstoffe, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 und der Richtlinie 2010/75/EU an das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister gemeldet werden. EUA Emissionsinventar (NEC) Daten zu Luftschadstoffemissionen, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 gemeldet werden und im Emissionsinventar enthalten sind. EUA Daten zu Humanarzneimitteln (Daten aus Umweltverträglichkeitsprüfungen und nichtklinische Daten zur Unbedenklichkeit) Daten aus Umweltverträglichkeitsprüfungen und nichtklinische Daten zur Unbedenklichkeit aus Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln gemäß der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Hierzu zählen ausschließlich Daten zu einschlägigen Wirkstoffen, die der EMA im Zusammenhang mit den einschlägigen Verfahren übermittelt werden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen werden. EMA Daten zu Tierarzneimitteln (Umweltrisikobewertung und Rückstandshöchstmengen) Daten aus Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rückstandshöchstmengen und Daten im Zusammenhang mit Bewertungen der Rückstandshöchstmengen aus Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 und der Verordnung (EG) Nr. 470/2009. Hierzu zählen ausschließlich Daten zu einschlägigen Wirkstoffen, die der EMA im Zusammenhang mit den einschlägigen Verfahren übermittelt werden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen werden. EMA
Unter gebührender Berücksichtigung der administrativen Arbeit für die EMA, von der Anpassung dieser Daten bin hin zu einem geeigneten Format für die Aufnahme in…
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen…
Die Artikel 8, 8a und 8b erhalten folgende Fassung: Überprüfung der Anhänge I und II Spezifische Bestimmungen für bestimmte Stoffe (1) In den gemäß Artikel 13…
„EINLEITUNG Vorzulegende Informationen, ihre Gewinnung und ihre Darstellung Es ist ein Dossier gemäß Teil A einzureichen, wenn es sich bei dem Wirkstoff um…
INHALTSVERZEICHNIS Einführung und allgemeine Grundlagen Teil I: Standardanforderungen an einen Zulassungsantrag 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.3.4.…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 28. Januar 2022. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.