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Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2009/125/EG nach Artikel 79 Absatz 1 der genannten Verordnung teilweise aufgehoben. Der Kommission wurde jedoch die Befugnis übertragen, bis zum 31. Dezember 2030 Änderungen zu erlassen, um technische Fragen im Zusammenhang mit den gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/125/EG erlassenen Durchführungsmaßnahmen zu behandeln.
Die Richtlinie 2009/125/EG wird mit Wirkung vom 18. Juli 2024 aufgehoben, davon ausgenommen sind Buchstabe b des vorliegenden Absatzes gilt, sobald die…
Die Richtlinie 2009/50/EG wird mit Wirkung vom 19. November 2023 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden der Kommission gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates Befugnisse zur Durchführung einiger der Bestimmungen jener…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG in Bezug auf deren Artikel 7 Absatz 2 und 9 Absatz 1d in der durch die…
Da diese Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, sollte jene Verordnung aufgehoben werden. Diese…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.