Erwägungsgrund 30 32021L1883
Die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU sollte mindestens 24 Monate betragen. Wenn jedoch die Dauer des Arbeitsvertrags kürzer ist, sollte die Blaue Karte EU mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate und höchstens für 24 Monate ausgestellt werden. Wenn der Drittstaatsangehörige Inhaber eines gültigen Reisedokuments ist, dessen Gültigkeitsdauer kürzer als 24 Monate oder als die Dauer des Arbeitsvertrags ist, sollte die Blaue Karte EU mindestens für die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments ausgestellt werden. Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer Blauen Karte EU sind, sollten ihr Reisedokument verlängern lassen können.