Erwägungsgrund 9 32025R2509In der vorliegenden Verordnung sollten die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug festgelegt werden, um für die Gesundheit und Sicherheit von…
Art. 1 32009L0048RICHTLINIE 2009/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
In dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug und dessen freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft festgelegt.
Erwägungsgrund 1 32025R2509Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um ein hohes Sicherheitsniveau von Spielzeug und dessen freien Verkehr im…
Erwägungsgrund 90 32025R2509Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich mit Blick auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit und Sicherheit von Kindern die Sicherheit…
Art. 10 Abs. 1 32009L0048RICHTLINIE 2009/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass nur solche Spielzeuge auf dem Markt bereitgestellt werden, die die…