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Das Vorhandensein von Nickel und Kobalt in nichtrostendem Stahl und stromführenden Bauteilen in Spielzeugen wird vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“, der mit dem Beschluss (EU) 2024/1514 der Kommission eingesetzt wurde, als sicher eingestuft und sollte erlaubt sein. Andere für die Stromübertragung erforderliche Stoffe sollten in Spielzeugen verwendet werden dürfen, damit elektrische Spielzeuge auf dem Markt bereitgestellt werden können, wenn diese Stoffe für Kinder beim Spielen mit dem Spielzeug vollkommen unzugänglich sind und daher kein Risiko darstellen.
In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022, berichtigt am 9. März 2023, stellte der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu…
Es ist ferner notwendig, neue wesentliche Sicherheitsanforderungen einzuführen. Um ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, die durch…
In Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG wird die Verwendung von Nickel in nichtrostendem Stahl in Spielzeug bereits gestattet, da sich Nickel in…
Aus der Stellungnahme des SCHEER geht hervor, dass cobalthaltige Bestandteile von Metallspielzeug, die elektrischen Strom leiten sollen, als chemisch sicher…
Zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch metallisches Nickel in elektrischem Spielzeug (Vernickelung, Beschichtung und Legierungen zur Herstellung der…
Da Batterien unter die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, sollten die für chemische Stoffe in Spielzeugen geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.