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Spielzeug unterliegt auch der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates , die in Bereichen, die nicht Gegenstand sektorspezifischer Rechtsvorschriften über Verbraucherprodukte sind, ergänzend gilt. Insbesondere Kapitel III Abschnitt 2 und Kapitel IV der genannten Verordnung, die Online-Verkäufe betreffen, Kapitel VI der genannten Verordnung, das das Schnellwarnsystem Safety Gate und das Safety-Business-Gateway betrifft, sowie Kapitel VIII der genannten Verordnung, das das Recht auf Auskunft und auf Abhilfe betrifft, gelten auch für Spielzeug. Daher beinhaltet die vorliegende Verordnung keine spezifischen Vorschriften über Unfallmeldungen durch Wirtschaftsakteure und das Recht auf Auskunft und auf Abhilfe, sondern schreibt vor, dass die Wirtschaftsakteure Informationen über Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Spielzeug bereitstellen, um Behörden und Verbraucher oder andere Endnutzer gemäß den in der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegten Verfahren zu unterrichten.
Informationen in Bezug auf ein Angebot von Spielzeugen, die über Online-Marktplätze, die zwischen Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern vermitteln, angeboten…
Die Informationen gemäß den Absätzen 2, 4, 6 und 8 dieses Artikels werden über das in Artikel 34 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannte Informations- und…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 sind die Marktüberwachungsbehörden verpflichtet, über das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung…
Informationen in Bezug auf ein Angebot von Spielzeugen, die in Verkehr gebracht werden oder auf dem Markt bereitgestellt werden und nicht der vorliegenden…
Diese Verordnung sollte für neue Spielzeuge, die von einem in der Union ansässigen Hersteller hergestellt werden, und für neue oder gebrauchte Spielzeuge, die…
Für Spielzeug gilt ebenfalls die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.