Erwägungsgrund 7 32025R2509
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen geregelt und es werden die allgemeinen Grundsätze zur CE-Kennzeichnung festgelegt. Die genannte Verordnung sollte für Spielzeug gelten, um sicherzustellen, dass Spielzeug, für das in der Union der freie Warenverkehr gilt, Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen, insbesondere von Kindern, erfüllt.