Erwägungsgrund 8 32025R2509
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen, die in allen sektorspezifischen Produktrechtsvorschriften angewendet werden sollen, um eine einheitliche Grundlage für diese Rechtsvorschriften zu bieten. Die vorliegende Verordnung sollte daher weitestmöglich diese gemeinsamen Grundsätze und Musterbestimmungen einhalten.