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Die Marktüberwachung ist insofern ein wesentliches Instrument, als durch sie die korrekte und einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften der Union sichergestellt wird. In der Verordnung (EU) 2019/1020 ist der Rahmen für die Marktüberwachung der den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegenden Produkte, einschließlich Spielzeug, festgelegt. Da die Richtlinie 2009/48/EG durch die vorliegende Verordnung ersetzt wird, gelten die in der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Vorschriften über die Marktüberwachung und die Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, einschließlich der in Artikel 4 der genannten Verordnung festgelegten spezifischen Anforderung, dass Spielzeug nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn ein in der Union ansässiger Wirtschaftsakteur für die in dem genannten Artikel aufgeführten Aufgaben zuständig ist, weiterhin auch für Spielzeug. Die Mitgliedstaaten sollten daher für die Organisation und Durchführung der Marktüberwachung von Spielzeug gemäß der genannten Verordnung sorgen.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Organisation und Durchführung der Marktüberwachung des in den Verkehr gebrachten Spielzeugs gemäß Artikel 15 bis 29 der…
Die Verordnung Nr. 765/2008 ergänzt und stärkt den bestehenden Rahmen für die Marktüberwachung der von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft…
Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020, in dem die Vorschriften für Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, festgelegt sind, gilt auch…
Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. Daher sollte ein…
Die automatische Überprüfung der Referenz des digitalen Produktpasses für Spielzeuge, die auf den Unionsmarkt gelangen, durch die Zollbehörden sollte die…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 sind die Marktüberwachungsbehörden verpflichtet, über das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.