Erwägungsgrund 4 32025R2509
In ihrer Kommunikation vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ forderte die Kommission, den Schutz der Verbraucher vor besonders schädlichen Chemikalien zu stärken und das allgemeine Konzept, das auf allgemeinen präventiven Verboten beruht, auf schädliche Chemikalien auszuweiten, um sicherzustellen, dass Verbraucher, gefährdete Personengruppen und die Umwelt kohärenter geschützt werden. Insbesondere wird in der Strategie zugesagt, die Richtlinie 2009/48/EG mit Blick auf den Schutz vor den von besonders schädlichen Chemikalien ausgehenden Risiken und möglichen Kombinationseffekten von Chemikalien zu stärken.