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Anhang Xb der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert: (1) In Nummer 2 werden die folgenden Punkte angefügt: „(54) ‚FCS-UUT‘ bezeichnet das tatsächlich zu prüfende Brennstoffzellen-System (FCS) oder ein Teilsystem repräsentativer Brennstoffzellen (FC). (55) ‚Bilanz der Anlage‘ (BoP) bezeichnet die Gesamtheit aller Hilfsbauteile und Hilfssysteme eines FCS, die für die Energieversorgung erforderlich sind, mit Ausnahme der Erzeugungsanlage selbst. Dazu können je nach Art der Anlage unter anderem Transformatoren, Wechselrichter und tragende Strukturen gehören. (56) ‚BoP-Komponente‘ (BoPC) bezeichnet ein Bauteil, das zu einer BoP gehört. (57) ‚Teilsystem Luftverarbeitung‘ (APS) bezeichnet eine Baugruppe, die Luft (sauerstoffhaltige Medien) zur Reaktion im FCS abgibt. Das APS kann nach Bedarf a) das Teilsystem Brennstoffzellen, b) das Teilsystem Wärmemanagement (TMS) und c) das Teilsystem Brennstoffzellenstack (FCSS) mit Luft versorgen. Das APS kann sowohl Bauteile zur Filtration, Reinigung, Kompression, Befeuchtung als auch zur Durchflussregelung umfassen. (58) ‚Teilsystem Kraftstoffverarbeitung‘ (FPS) bezeichnet die Gesamtheit von Bauteilen, die den zugeführten Kraftstoff chemisch oder physisch in eine Form umwandeln, die für die Verwendung im Teilsystem Brennstoffzellenstack geeignet ist. Das Teilsystem Kraftstoffverarbeitung kann Bauteile zur Druckregulierung, Befeuchtung und Mischbauteile umfassen. Das Teilsystem Kraftstoffverarbeitung kann auch als ‚Teilsystem Brennstoffprozessor‘ oder ‚Brennstoffprozessor‘ bezeichnet werden. (59) ‚Teilsystem Wärmemanagement‘ (TMS) bezeichnet die Gesamtheit von Bauteilen, die sowohl das Wärme- als auch das Wassermanagement für das FCS gewährleisten. Das Teilsystem Wärmemanagement kann einen Akkumulator, eine Pumpe, einen Kühler und/oder einen Kondensator umfassen. Es kann auch Funktionen der Wasserrückgewinnung und der Prozessbefeuchtung beinhalten. (60) ‚Teilsystem Brennstoffzellenstack‘ (FCSS) bezeichnet die Baugruppe, die einen oder mehrere Brennstoffzellenstacks enthält, in denen durch eine elektrochemische Reaktion zwischen Brennstoff und Oxidationsmittel chemische Energie in elektrische Energie umgewandelt wird. Das FCSS umfasst im Allgemeinen Anschlüsse für die Leitung von Kraftstoff, Oxidationsmitteln und Abgasen, elektrische Anschlüsse für die vom Stackteilsystem gelieferte Leistung sowie Mittel zur Überwachung der Stromlast, die für die Schnittstelle zum FCS bestimmt sind. Darüber hinaus kann das FCSS Mittel zur Leitung zusätzlicher Flüssigkeiten (z. B. Kühlmittel, Inertgas), Mittel zur Erkennung normaler und/oder anormaler Betriebsbedingungen, Gehäuse oder Druckbehälter sowie Entlüftungssysteme enthalten. Das FCSS wird auch als Brennstoffzellenmodul, Brennstoffzellen-Leistungsmodul oder Brennstoffzellenstack-Baugruppe bezeichnet. (61) ‚Teilsystem Brennstoffzellensteuerung‘ bezeichnet ein System, das die FCS-Bedingungen steuert und/oder überwacht und automatisch auf den Leistungsbedarf des Fahrzeugs reagiert und gleichzeitig gefährliche Bedingungen und Schäden am FCS verhindert. Das automatische Steuerungssystem umfasst in der Regel ein mikroprozessorbasiertes Gerät mit Eingabe- und Ausgabefunktionen und kann eine Diagnose- oder Fehlerbehebungsfunktion beinhalten. (62) ‚Teilsystem Leistungsverteilung‘ (PDS) bezeichnet die Zusammensetzung von Bauteilen, die das FCSS mit dem Energiekonditionierungssystem verbinden und die Energie für die Nutzung durch das FCS umwandeln. Das Teilsystem Leistungsverteilung kann Kabel, Schalter und/oder Schaltschütze und/oder Relais, Busse, sonstige Anschlüsse und Instrumente umfassen. Das PDS läuft ausschließlich über Gleichstrom. (63) ‚Brennstoffzellensystem‘ (FCS) bezeichnet einen Energiewandler, der chemische Energie über in Reihe geschaltete elektrochemische Zellen, die als Brennstoffzellenstack bezeichnet werden, in elektrische Energie umwandelt. Das FCS umfasst alle erforderlichen BoP-Bauteile, die zur Versorgung mit Kraftstoff, Sauerstoff (z. B. in Form von Luft), Kühlung und Medienkonditionierung erforderlich sind, um einen einwandfreien Betrieb der Brennstoffzellenstacks zu gewährleisten. Verschiedene FCS-Konfigurationen sind bekannt, auch als verschiedene Typen oder Varianten bezeichnet; die entsprechenden Typen sind in Tabelle 9 beschrieben. (64) ‚Energiekonditionierungssystem‘ (PCS) bezeichnet die Zusammensetzung von Bauteilen, die die durch den/die Brennstoffzellenstack(s) erzeugte für Fahrzeugzwecke genutzte elektrische Energie in elektrischen Strom umwandeln. Das PCS umfasst mindestens einen Spannungsregler (DC/DC) und/oder Spannungswandler (DC/AC). Es ist möglicherweise an den Kühlmittelkreislauf angeschlossen. Es stellt die Schnittstelle zwischen dem FCS und der Batterie sowie anderen elektrischen Fahrzeuglasten dar. (65) ‚Teilsystem Wasseraufbereitung‘ (WTS) bezeichnet die Baugruppe, die die erforderliche Behandlung für das im Brennstoffzellensystem (FCS) verwendete Prozesswasser gewährleistet. So kann das WTS beispielsweise ein Harzbett und Instrumente zur Demineralisierung/Entionisierung umfassen sowie Wasserrückgewinnungs- und Prozessbefeuchtungsfunktionen beinhalten. (66) ‚interne Kühlschleife‘ (ICL) bezeichnet ein FCS mit getrennten internen (Primär-) und externen (Sekundär-) Kühlkreisläufen der BoPC, einer geschlossenen Kühlmittelschleife, die an die Kühlmittel der verschiedenen BoPC angeschlossen und als Teil des TMS in das FCS integriert ist. Innerhalb eines FCS kann es mehrere interne Kühlschleifen geben, z. B. eine für die Leistungselektronik (PDS, PCS) und eine für das FCS. (67) ‚Teilsystem Außenkühlung‘ bezeichnet die Zusammensetzung von Bauteilen für den Austausch von Abwärme des FCS, die innerhalb der Kühlflüssigkeit gespeichert wird, mit der Umgebung. Dazu können Kühler, Pumpen, Ventilatoren und andere Aktuatoren gehören. (68) ‚Externe elektrische Bauteile‘ bezeichnet alle elektrischen Bauteile, die nicht Teil des FCS und/oder nicht elektrisch mit der Gleichstromversorgung zwischen FCSS und PCS verbunden sind. Dazu gehören die elektrischen Maschinen des Antriebsstrangs und des REESS. (69) ‚Relative Übergangssteigung‘ (RTS) bezeichnet einen Koeffizienten, der die Änderungsrate des Sollwerts für die elektrische Leistung des FCS ausdrückt. Mit der RTS wird die Veränderung im Laufe der Zeit mit der oberen elektrischen Leistung des FCS ins Verhältnis gesetzt. (70) ‚Betriebspunkt der Systemkonditionierung‘ (SCOP) bezeichnet einen Sollwert für die elektrische Leistung des Systems, der geeignet ist, das FCS während der angegebenen Dauer der Konditionierungsphase zu konditionieren. (71) ‚Sollwert‘ (SP) bezeichnet den gewünschten Wert oder Zielwert für eine wesentliche Variable oder einen Prozesswert eines Systems. (72) ‚Prozesswert‘ oder ‚Prozessvariable‘ (PV) bezeichnet den aktuellen Messwert einer wesentlichen Variable oder einen Prozesswert eines Systems.“ · (2) In Nummer 3.1 Tabelle 1 werden nach der Zeile „Drehmoment“ folgende Zeilen eingefügt: „Kraftstoffmassendurchsatz 1,0 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 0,5 % der max. Kalibrierung (2); es gilt der jeweils größere Wert Luft-/Oxidationsmittelmassendurchsatz (1) 1,0 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 0,5 % der max. Kalibrierung (2); es gilt der jeweils größere Wert Kühlmittelmassendurchsatz 2,5 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 0,1 % der max. Kalibrierung (2); es gilt der jeweils größere Wert Kühlmittelvolumendurchsatz 2,5 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 0,1 % der max. Kalibrierung (2); es gilt der jeweils größere Wert Kühlmitteldruck 0,5 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 0,1 % der max. Kalibrierung (2); es gilt der jeweils größere Wert Kraftstoff-, Umgebungs-, Luftdruck 1 kPa · (3) In Nummer 3.1 Tabelle 1 wird nach der Zeile „Temperatur“ folgende Zeile eingefügt: „Taupunkttemperatur ±2,5 % des Anzeigewerts des Analysegeräts oder 1,0 % der max. Kalibrierung2; es gilt der jeweils größere Wert“ · (4) Nach Nummer 3.2 werden folgende Nummern eingefügt: „3.2.1. Datenaufzeichnung für die Zwecke der FCS-Zertifizierung Für die Zwecke der FCS-Zertifizierung muss die Abtastfrequenz bei mindestens 10 Hz für alle Werte konstant sein. 3.2.2. Vorzeichenkonvention des Energie- und Mittelaustauschs außerhalb des Prüflings für die Zwecke der FCS-Zertifizierung Der Fluss von Mitteln oder Energie, der den Prüfling verlässt, muss ein negatives Vorzeichen haben und umgekehrt.“ · (5) In Nummer 4.1.3 wird folgender Absatz angefügt: „Die Spannung für unbegrenzte Betriebsfähigkeit muss ein repräsentativer Spannungsbereich sein, der üblicherweise in realen Fahrzeugen angewandt wird, und muss nicht unbedingt die technisch zulässige Mindest-/Höchsteingangsspannung des Prüflings widerspiegeln und darf keine extremen Randbedingungen widerspiegeln, bei denen die Betriebsfähigkeit des Prüflings durch eine leistungsstarke Fahrzeugsteuerung begrenzt wird, die nicht Teil der tatsächlichen Steuerlogik des Prüflings ist (z. B. Verringerung des verfügbaren Antriebsdrehmoments des Prüflings aufgrund von Beschränkungen im REESS des Fahrzeugs).“ (6) Nach Nummer 4.1.8.4 wird folgende Nummer eingefügt: „4.1.8.5 Anforderungen an den Einbau Beim Einbau in den Prüfling auf dem Prüfstand muss für das Getriebe ein Neigungswinkel gemäß Homologationszeichnung von ± 1° eingehalten werden. Alternativ ist es mit 0° ± 1° auf dem Prüfstand anzubringen, um alle verschiedenen Einbauvarianten im Fahrzeug abzudecken.“ · (7) Nummer 4.2.2 wird wie folgt geändert: (a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Bei IEPC mit mehrstufigem Getriebe ist die Prüfung im Einklang mit den folgenden Bestimmungen durchzuführen: a) Die Prüfung wird für den Gang durchgeführt, dessen Übersetzungsverhältnis einem Verhältnis von 1 am nächsten kommt; b) kommen die Übersetzungsverhältnisse zweier Gänge dem Übersetzungsverhältnis von 1 gleich nah, so ist die Prüfung für den Gang mit dem höheren Übersetzungsverhältnis durchzuführen; c) darüber hinaus kann die Prüfung auch für alle anderen Vorwärtsgänge des IEPC durchgeführt werden, sodass für jeden Vorwärtsgang ein eigener Datensatz ermittelt wird.“ · (b) Folgender Absatz wird angefügt: „Die Prüfung der Grenzwerte für das maximale und minimale Drehmoment ist für jede der gemäß Nummer 4.2.2.1 angegebenen anwendbaren Kombinationen aus Spannung und Gang (d. h. entweder Spannung oder Vorwärtsgang im Falle eines IEPC mit mehrstufigem Getriebe) durchzuführen, indem die Bestimmungen der Nummern 4.2.2.2, 4.2.2.3 und 4.2.2.4 getrennt auf jede dieser Varianten angewandt werden.“ · (8) In Nummer 4.2.2.1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Diese Erklärung ist für jeden Vorwärtsgang eines IEPC mit mehrstufigem Getriebe, gemessen gemäß Nummer 4.2.2, sowie für jede der beiden Spannungen Vmin,Test und Vmax,Test getrennt abzugeben.“ (9) Nummer 4.2.6.2 erhält folgende Fassung: „4.2.6.2. Zu messende Betriebspunkte Für IEPC mit mehrstufigem Getriebe sind die Sollwerte für Drehzahl und Drehmoment, die während des eigentlichen Prüflaufs gemessen werden müssen, für jeden einzelnen Vorwärtsgang gemäß den Nummern 4.2.6.2.1, 4.2.6.2.2 und 4.2.6.2.3 zu bestimmen.“ · (10) Nummer 4.2.6.2.1 wird wie folgt geändert: (a) In Absatz 2 erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Bei einem IEPC mit mehrstufigem Getriebe, bei dem die Grenzwerte für das Drehmoment nur für einen einzelnen Vorwärtsgang im Einklang mit Nummer 4.2.2 Buchstaben a und b bestimmt wurden, ist für jeden einzelnen Vorwärtsgang ein eigener Datensatz von Sollwerten für die Drehzahl des Prüflings auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen festzulegen:“ (b) Folgender Absatz wird angefügt: „Bei einem IEPC mit mehrstufigem Getriebe, bei dem die Grenzwerte für das Drehmoment für jeden Vorwärtsgang im Einklang mit Nummer 4.2.2 Buchstabe c bestimmt wurden, ist für jeden einzelnen Vorwärtsgang ein eigener Datensatz von Sollwerten für die Drehzahl des Prüflings auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen festzulegen: f) Als Sollwerte für die Drehzahl des Prüflings sind dieselben Sollwerte wie bei der Messung gemäß Nummer 4.2.2.2 für die jeweilige Spannung und den entsprechenden Vorwärtsgang zu verwenden; g) zusätzlich zu den in Buchstabe f festgelegten Sollwerten ist der Drehzahlsollwert für das maximale Dauerdrehmoment über 30 Minuten gemäß Nummer 4.2.4.2 für die jeweilige Spannung zu verwenden. Dieser Drehzahlsollwert ist anhand der unter Buchstabe e definierten Gleichung in den jeweiligen Sollwert für einen bestimmten Vorwärtsgang umzurechnen; h) neben den Sollwerten in den Buchstaben f und g können weitere Drehzahlsollwerte festgelegt werden.“ · · (11) Nummer 4.2.6.2.2 wird wie folgt geändert: (a) In Absatz 2 erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Bei einem IEPC mit mehrstufigem Getriebe, bei dem die Grenzwerte für das Drehmoment nur für einen einzelnen Vorwärtsgang im Einklang mit Nummer 4.2.2 Buchstabe a bestimmt wurden, ist für jeden einzelnen Vorwärtsgang ein eigener Datensatz von Sollwerten für das Drehmoment des Prüflings auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen festzulegen:“ (b) Folgender Absatz wird angefügt: „Bei einem IEPC mit mehrstufigem Getriebe, bei dem die Grenzwerte für das Drehmoment für jeden Vorwärtsgang im Einklang mit Nummer 4.2.2 Buchstabe c bestimmt wurden, ist für jeden einzelnen Vorwärtsgang ein eigener Datensatz von Sollwerten für das Drehmoment des Prüflings auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen festzulegen: i) Für die Messung jedes einzelnen Vorwärtsgangs sind mindestens zehn Sollwerte für das Drehmoment des Prüflings festzulegen, die sowohl auf der positiven Drehmomentseite (Antriebsdrehmoment) als auch auf der negativen Drehmomentseite (Bremsdrehmoment) liegen, wobei die Bestimmungen der Buchstaben a bis e dieser Nummer für den jeweiligen Gang anzuwenden sind. j) Alle daraus resultierenden Drehmomentsollwerte, die einen absoluten Wert von mehr als 10 kNm aufweisen, müssen während des tatsächlichen Prüflaufs gemäß Nummer 4.2.6.4 für den jeweiligen Gang nicht gemessen werden.“ · · (12) Nach Nummer 4.2.6.2.2 wird folgende Nummer eingefügt: „4.2.6.2.3. Mindestanzahl der Drehmomentsollwerte Für jeden gemäß Nummer 4.2.6.2.1 festgelegten Sollwert für die Drehzahl gelten die folgenden Anforderungen: a) Wenn auf der positiven Drehmomentseite (Antriebsdrehmoment) genau ein ursprünglicher Drehmomentsollwert gemäß Nummer 4.2.6.2.2 mit einem absoluten Drehmomentwert von höchstens 10 kNm vorhanden ist, sind gemäß den folgenden Bestimmungen zwei zusätzliche Drehmomentsollwerte hinzuzufügen: i) Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert über 6,66 kNm, sind zwei neue zusätzliche Drehmomentsollwerte zu definieren, die in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und 0 kNm liegen. ii) Wenn der ursprüngliche Drehmomentsollwert unter 6,66 kNm liegt, — ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert von 9,8 kNm festzulegen. — Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert unter 3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und 9,8 kNm liegt. — Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert bei mindestens 3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und 0 kNm liegt. · · b) Wenn auf der positiven Drehmomentseite (Antriebsdrehmoment) zwei ursprüngliche Drehmomentsollwerte gemäß Nummer 4.2.6.2.2 mit einem absoluten Drehmomentwert von höchstens 10 kNm vorhanden sind, gelten die folgenden Bestimmungen: i) Gibt es keinen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der über 6,66 kNm liegt, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert von 9,8 kNm festzulegen. ii) Gibt es einen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der über 6,66 kNm liegt, und gibt es auch einen ursprünglichen Drehmomentsollwert unter 3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten ursprünglichen positiven Sollwert für das Drehmoment (Antriebsdrehmoment) liegt. iii) Gibt es einen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der über 6,66 kNm liegt, und gibt es auch einen ursprünglichen Drehmomentsollwert von mindestens 3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem niedrigsten ursprünglichen positiven Sollwert für das Drehmoment (Antriebsdrehmoment) und 0 kNm liegt. · c) Wenn auf der negativen Drehmomentseite (Bremsdrehmoment) genau ein ursprünglicher Drehmomentsollwert gemäß Nummer 4.2.6.2.2 mit einem absoluten Drehmomentwert von höchstens 10 kNm vorhanden ist, sind gemäß den folgenden Bestimmungen zwei zusätzliche Drehmomentsollwerte hinzuzufügen: i) Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert unter –6,66 kNm, sind zwei neue zusätzliche Drehmomentsollwerte zu definieren, die in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und 0 kNm liegen. ii) Wenn der ursprüngliche Drehmomentsollwert unter –6,66 kNm liegt, — ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert von –9,8 kNm festzulegen. — Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert über –3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und –9,8 kNm liegt. — Liegt der ursprüngliche Drehmomentsollwert bei höchstens –3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem ursprünglichen Drehmomentsollwert und 0 kNm liegt. · · d) Wenn auf der negativen Drehmomentseite (Bremsdrehmoment) zwei ursprüngliche Drehmomentsollwerte gemäß Nummer 4.2.6.2.2 mit einem absoluten Drehmomentwert von höchstens 10 kNm vorhanden sind, gelten die folgenden Bestimmungen: i) Gibt es keinen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der unter –6,66 kNm liegt, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert von –9,8 kNm festzulegen. ii) Gibt es einen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der unter –6,66 kNm liegt, und gibt es auch einen ursprünglichen Drehmomentsollwert über –3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten ursprünglichen negativen Sollwert für das Drehmoment (Bremsdrehmoment) liegt. iii) Gibt es einen ursprünglichen Drehmomentsollwert, der unter –6,66 kNm liegt, und gibt es auch einen ursprünglichen Drehmomentsollwert von höchstens –3,33 kNm, ist ein neuer zusätzlicher Drehmomentsollwert zu definieren, der in gleichem Abstand zwischen dem höchsten ursprünglichen negativen Sollwert für das Drehmoment (Bremsdrehmoment) und 0 kNm liegt.“ · · · (13) Nummer 4.2.6.4 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Alle Betriebspunkte sind für eine Betriebsdauer von mindestens fünf Sekunden zu halten. Während dieser Betriebszeit muss die Drehzahl des Prüflings mit einer Toleranz von ±1 % oder 20 U/min, je nachdem, welcher Wert größer ist, auf dem Drehzahlsollwert gehalten werden. Außerdem muss während dieser Betriebszeit das durchschnittliche Drehmoment (mit Ausnahme des höchsten und niedrigsten Drehmomentsollwerts bei jedem Drehzahlsollwert) mit einer Toleranz von ±1 % des Drehmomentsollwerts oder von ± 5 Nm (± 2 % des Drehmomentsollwerts oder ± 20 Nm, wenn es sich bei dem Prüfling um ein IEPC mit entweder einem Getriebe und/oder einem Differenzial handelt), je nachdem, welcher Wert größer ist, auf dem Drehmomentsollwert gehalten werden.“ (14) Unter Nummer 4.3.2 wird folgender Absatz angefügt: „Bei einem IEPC mit mehrstufigem Getriebe, bei dem die Grenzwerte für das Drehmoment für jeden Vorwärtsgang im Einklang mit Nummer 4.2.2 Buchstabe c bestimmt wurden, ist die Einstellung für jeden Vorwärtsgang getrennt durchzuführen.“ (15) Nummer 4.3.3 wird wie folgt geändert: (a) Der einleitende Teil erhält folgende Fassung: „Die gemäß Nummer 4.2.3 ermittelten Daten für die Schleppkurve sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Schleppdrehmoment gemäß den in Nummer 4.1.9 festgelegten Vorzeichenkonventionen ein negatives Vorzeichen aufweisen muss:“ (b) In Unterpunkt 4 wird folgender Satz angefügt: „Diese Werte des virtuellen Schleppdrehmoments müssen gemäß den in Nummer 4.1.9 festgelegten Vorzeichenkonventionen ein negatives Vorzeichen aufweisen.“ · (16) Nummer 4.3.4 wird wie folgt geändert: (a) Der einleitende Teil erhält folgende Fassung: „Die gemäß Nummer 4.2.6.4 ermittelten EPMC-Daten sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für jeden einzeln gemessenen Vorwärtsgang sowie für jede der beiden Spannungsebenen Vmin,Test und Vmax,Test separat zu erweitern:“ (b) Unterpunkt 3 erhält folgende Fassung: „(3) Wurde bei einem bestimmten Drehzahlsollwert (einschließlich der neu eingeführten Daten gemäß den Nummern 1 und 2 dieser Nummer) ein nach Nummer 4.2.6.2.2 Buchstaben a bis g und Buchstabe i ermittelter Drehmomentsollwert für die tatsächliche Messung gemäß Nummer 4.2.6.2.2 Buchstabe h oder Nummer 4.2.6.2.2 Buchstabe j ausgelassen, so ist ein neuer Datenpunkt, der dem ausgelassenen Punkt entspricht, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu berechnen: a) Drehgeschwindigkeit: Verwendung des ausgelassenen Sollwerts für die Drehzahl. b) Drehmoment: Verwendung des ausgelassenen Sollwerts für das Drehmoment. c) Wechselrichterleistung: Berechnung eines neuen Werts durch lineare Extrapolation gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Buchstaben. Die Parameter der linearen Regressionsgerade nach der Fehlerquadratmethode (d. h. Steigung und y-Abschnitt) für einen bestimmten ausgelassenen Punkt sind auf der Grundlage der drei tatsächlich gemessenen Punkte (d. h. Datenpaare für Drehmoment und Wechselrichterleistung) zu bestimmen, die dem Drehmomentwert aus Buchstabe b für den entsprechenden Drehzahlsollwert am nächsten liegen. Der extrapolierte Wert für die Wechselrichterleistung ist zu bestimmen, indem die Wechselrichterleistung des tatsächlich gemessenen Punkts, der dem Drehmomentwert aus Buchstabe b am nächsten liegt, als Ausgangspunkt herangezogen wird und nur die Steigung der spezifischen linearen Regressionsgerade nach der Fehlerquadratmethode angewendet wird. d) Bei den Werten für das positive Drehmoment sind die extrapolierten Werte der Wechselrichterleistung, die zu niedrigeren Werten als den gemessenen Werten am tatsächlich gemessenen Drehmomentpunkt führen, der dem Drehmomentwert aus Buchstabe b am nächsten liegt, auf die tatsächlich gemessene Wechselrichterleistung an dem Drehmomentpunkt zu setzen, der dem Drehmomentwert aus Buchstabe b am nächsten liegt. e) Bei den Werten für das negative Drehmoment sind die extrapolierten Werte der Wechselrichterleistung, die zu höheren Werten als den gemessenen Werten am tatsächlich gemessenen Drehmomentpunkt führen, der dem Drehmomentwert aus Buchstabe b am nächsten liegt, auf die tatsächlich gemessene Wechselrichterleistung an dem Drehmomentpunkt zu setzen, der dem Drehmomentwert aus Buchstabe b am nächsten liegt. f) Unbeschadet der Bestimmungen gemäß den Buchstaben d und e werden extrapolierte Werte der Wechselrichterleistung, die zu einem Wirkungsgrad des gesamten IEPC (d. h. ermittelt auf der Grundlage der elektrischen Wechselrichterleistung und der mechanischen Leistung an der Ausgangswelle des Bauteils) führen, der höher als der sich aus den beiden unter Ziffer i bzw. gegebenenfalls ii genannten Wirkungsgraden ergebende Wert ist, durch einen neuen Wert für die Wechselrichterleistung ersetzt, der genau den Wirkungsgrad widerspiegelt: i) entweder der sich daraus ergebende Wirkungsgrad für diesen spezifischen Betriebspunkt, wenn die Bestimmungen für die Festlegung der Standardwerte gemäß Anlage 9 angewandt werden, ii) oder der Wirkungsgrad des tatsächlich gemessenen Drehmomentpunkts, der dem Drehmomentwert nach Buchstabe b am nächsten liegt, abzüglich 2 Prozentpunkten (z. B. 90,5 %-2 % = 88,5 %).“ · · · · (17) Nach Nummer 6.4.1 werden folgende Nummern angefügt: „7. Prüfung von FCS 7.1. Bauteilprüfverfahren für FCS 7.1.1. Kraftstoffqualität Für den gemäß Nummer 7.3 durchgeführten Prüflauf ist der in Tabelle 8 festgelegte Bezugskraftstoff zu verwenden. Tabelle 8 Definition des Wasserstoff-Bezugskraftstoffs Merkmale Einheiten Grenzwerte Prüfverfahren Minimum Maximum Wasserstoff-Kraftstoffindex % Stoffmengenanteil 99,97 Nicht-Wasserstoff-Gase insgesamt μmol/mol 300 Listen der Nicht-Wasserstoff-Gase und Spezifikation jedes Schadstoffs Wasser (H2O) μmol/mol 5 Gesamtkohlenwasserstoffe außer Methan (C1-Äquivalent) μmol/mol 2 Methan (CH4) μmol/mol 100 Sauerstoff (O2) μmol/mol 5 Helium (He) μmol/mol 300 Stickstoff insgesamt (N2) und Argon insgesamt (Ar) μmol/mol 300 Kohlendioxid (CO2) μmol/mol 2 Kohlenmonoxid (CO) μmol/mol 0,2 Schwefelverbindungen insgesamt (H2S-Basis) μmol/mol 0,004 Formaldehyd (HCHO) μmol/mol 0,2 Ameisensäure (HCOOH) μmol/mol 0,2 Ammoniak (NH3) μmol/mol 0,1 Halogenverbindungen insgesamt (auf Halogenionenbasis) μmol/mol 0,05 · 7.2. Systemgrenze des Prüflings und Beschreibungen spezifischer Bauteile 7.2.1. Systemgrenze des Prüflings Der FCS-Prüfling kann verschiedene BoPC umfassen; die zulässigen Konfigurationen sind in Tabelle 9 aufgeführt. Die Terminologie der verschiedenen Komponenten basiert auf der SAE-Norm J2615. Alle FCS-Konfigurationen haben zwei Gemeinsamkeiten: a) Sie werden ohne Teilsystem Außenkühlung als eigenständiges Netzteil ohne externe elektrische Bauteile des angeschlossenen Fahrzeugs geprüft und zertifiziert; b) alle umfassen das APS. Passive Bauteile, die sich auf den Kraftstoffverbrauch des FCS auswirken können, müssen entweder Teil des FCS-Prüflings sein oder innerhalb der Prüfanordnung eingebaut werden, um eine vergleichbare dem Fahrzeugbetrieb entsprechende Situation zu gewährleisten. Der FCS-Prüfling auf dem Prüfstand muss den Anforderungen der Tabelle 9 sowie der Nummern 7.2.2 und 7.2.3 entsprechen. Der FCS-Typ ist abhängig von der tatsächlichen Konfiguration des FCS-Prüflings auf dem Prüfstand zu bestimmen, und die Typkennung ‚A‘, ‚B‘, ‚C‘ oder ‚D‘ ist gemäß den Anforderungen in Tabelle 9 zuzuweisen. 7.2.2. Brennstoffzellensysteme ohne Teilsystem Energiekonditionierung Ist kein PCS inbegriffen, so sind die Korrekturmethoden nach Nummer 7.5 anzuwenden, um den Auswirkungen des durch den PCS-Wirkungsgrad bedingten Leistungsverlusts Rechnung zu tragen. 7.2.3. Brennstoffzellensysteme ohne Verbrauchsbilanz von Anlagenteilen Zur Berücksichtigung der strombetriebenen Komponenten, die für den Betrieb des FCS obligatorisch und nicht im Prüfling enthalten sind, sind die Korrekturmethoden gemäß Nummer 7.5 anzuwenden. Alle ausgenommenen strombetriebenen Bauteile müssen im Beschreibungsbogen in Anlage 7 aufgeführt und ihr Verbrauch dokumentiert werden. Tabelle 9 Definition der verschiedenen FCS-Varianten (Typen A bis D) für die Zertifizierung Teilsystem Bauteil Teil des FCS Für die Zertifizierungsprüfung eingebaut Typ_A Typ_B Typ_C Typ_D Typ_A Typ_B Typ_C Typ_D APS (Teilsystem Luftverarbeitung) Partikelfilter am Einlass Nein Ja, oder Prüfzellenausstattung Motorsaugrohr Nein Ja, oder Prüfzellenausstattung Luftzufuhr (z. B. elektr. Turbolader oder Kompressor) Ja Ja Luftmengenmesser Ja Ja Lufteinlasskanal Nein Ja, oder Prüfzellenausstattung Ansauggeräuschdämpfer Nein Ja, oder Prüfzellenausstattung Ladeluftkühler Ja Ja Befeuchtung Ja Ja TMS Alle Kühlmittelpumpen Ja Nein oder teilweise Ja Ja, ansonsten Prüfzellenausstattung Kühler Nein Prüfzellenausstattung Ionenaustauscher Ja Ja oder Prüfzellenausstattung Ventilator Nein Nein WTS Wasserabscheider Ja Ja Ablassventil Ja Ja Auspuffkrümmer Nein Ja, oder Prüfzellenausstattung Verbindungsrohre Nein Ja oder Prüfzellenausstattung Schalldämpfer Nein Ja oder Prüfzellenausstattung Auspuffendrohr Nein Ja oder Prüfzellenausstattung H2-Abgassonde Nein Ja oder Prüfzellenausstattung FPS Kraftstoffanlage (FSS) Nein Ja oder Prüfzellenausstattung Druckregler/Einspritzdüse Ja Ja Kraftstoff-Wärmetauscher Ja Ja Aktive Rückführungsvorrichtung (Verdichter/Pumpe) Ja Ja Passive Rückführungsvorrichtung (Einspritzdüse/-pumpe) Ja Ja Filter Ja Ja FCSS Ja Ja PDS Elektrische Komponenten (z. B. Kabel, Schalter, Relais) Ja Ja PCS Spannungsregler (DC/DC) und/oder -wandler (DC/AC) Ja Nein Ja Nein Ja Prüfzellenausstattung Ja Prüfzellenausstattung Teilsystem Brennstoffzellensteuerung Verarbeitungs-/Steuereinheit Ja Ja Software der angegebenen Version Ja Ja · 7.2.4. Beschreibung spezifischer BoPC Das TMS und das Teilsystem Kühlung können aus mehreren Kühlkreisläufen bestehen. Alle diese Kreisläufe können in einen internen und einen externen Teil unterteilt werden. 7.2.4.1. Interner Teil des Kühlkreislaufs Der interne Teil des Kühlkreislaufs besteht aus allen Teilen des Kühlkreislaufs, die in das FCS integriert sind und Teil des TMS des Prüflings sind. 7.2.4.2. Äußerer Teil des Kühlkreislaufs Alle Teile des Teilsystems Kühlung, die nicht Teil des Prüflings sind, werden als Teilsystem Außenkühlung bezeichnet, einschließlich der Wärmetauscher, die in das Fahrzeugfahrgestell integriert sind und je nach Fahrzeugtyp variieren, oder anderen Teilen, die nicht Teil des Prüflings sind. 7.3. Prüfverfahren 7.3.1. Zweck Zweck des Zertifizierungsprüfverfahrens ist es, die vom Hersteller des FCS angegebenen Leistungen und Kapazitäten zu validieren und den Kraftstoffverbrauch/Wasserstoffmassendurchsatz unter bestimmten genau festgelegten Betriebsbedingungen zu messen. Ziel ist die Generierung reproduzierbarer Daten, die als Eingabedaten für das Simulationsinstrument geeignet sind, um die Vorhersage des Kraftstoffverbrauchs des zertifizierten Fahrzeugbestandteils FCS zu ermöglichen. 7.3.2. Betriebsparameter und Betriebspunkte Für die Zertifizierungsprüfung gelten die in Tabelle 10 aufgeführten Parameter. Tabelle 10 Betriebsparameter und Betriebspunkte Name/Beschreibung Obligatorisch: J/N Einheit SCOP J kW Relative Übergangssteigung für den Anstieg am Sollwert (RTS-UP) Der Hersteller kann einen Wert für RTS-UP angeben. Ist kein Wert angegeben, so ist der Standardwert gemäß Nummer 7.3.4.6 zu verwenden. N s-1 Relative Übergangssteigung für das Gefälle am Sollwert (RTS-DOWN) Der Hersteller kann einen Wert für RTS-DOWN angeben. Ist kein Wert angegeben, so ist der Standardwert gemäß Nummer 7.3.4.6 zu verwenden. N s-1 Betriebspunkte: #01 .. #nop OP01, geringere elektrische Leistung des FCS am OP #01, OPnop oberer Betriebspunkt. Die Tabelle enthält eine Zeile pro Punkt. Um anzugeben, ob OPxx während des Anstiegs oder des Gefälles geprüft wird, ist in den Beschreibungsunterlagen ein zusätzliches Suffix in Form eines Zeichens hinzuzufügen, bei dem es sich um den Buchstaben ‚a‘ für Betriebspunkte im Anstieg und den Buchstaben ‚d‘ für Betriebspunkte im Gefälle handelt. J kW FCS-Typ A/C (PCS-Teil des Prüflings): Untere Spannung UPCS,out,lower am PCS-Ausgang, bei der das FCS am OPnop ohne Strombegrenzung betrieben werden kann. FCS-Typ B/D (PCS ist nicht Teil des Prüflings): UPCS, lower ist eine vom Hersteller bereitgestellte Spezifikation für DC/DC-Anforderungen. Die DC/DC-Eigenschaften der Prüfzelle müssen diese Anforderung erfüllen. J V FCS-Typ A/C (PCS-Teil des Prüflings): Obere Spannung UPCS,out,upper am PCS-Ausgang, bei der das FCS am OPnop betrieben werden kann. FCS-Typ B/D (PCS ist nicht Teil des Prüflings): UPCS, upper ist eine vom Hersteller bereitgestellte Spezifikation für DC/DC-Anforderungen. Die DC/DC-Eigenschaften der Prüfzelle müssen diese Anforderung erfüllen. J V · 7.3.3. Methodik Das Zertifizierungsprüfverfahren zielt darauf ab, statische Daten über ein stabilisiertes FCS an einer bestimmten Anzahl unterschiedlicher Betriebspunkte aufzuzeichnen. Jeder Betriebspunkt ist durch seinen Sollwert für die elektrische FCS-Leistung anzugeben. Während der Zertifizierung muss das FCS unter seinen vom Hersteller gemäß Anlage 7 dokumentierten Standardbetriebsbedingungen betrieben werden. Die Spannung an der Schnittstelle zwischen dem PCS und den externen elektrischen Bauteilen ist durch die untere und die obere Spannung gemäß Tabelle 10 zu bestimmen: UPCS,out = 0,5 * (UPCS,out,upper + UPCS,out,lower) Ist das PCS nicht Teil des Prüflings, sind UPCS, upper und UPCS, lower aus den vom Hersteller angegebenen Anforderungsspezifikationen für den Gleichstromwandler herzuleiten. Der Hersteller muss gemäß Anlage 7 realistische Randbedingungen für den normalen Betrieb des FCS bei der Verwendung im Fahrzeug angeben. 7.3.4. Beschreibung des Prüfverfahrens Das gesamte Prüfverfahren ist ohne Unterbrechung durchzuführen, und die gesamte Prüfung ist aufzuzeichnen. Der Hersteller muss den Betriebspunkt (OP) mit der niedrigsten (OP01) und der höchsten (OPnop ) elektrischen FCS-Leistung angeben, die als Zertifizierungsprüfbereich zu messen sind. Dieser Bereich deckt die gesamte Bandbreite für den realen Fahrbetrieb in der Fahrzeuganwendung ab. 7.3.4.1. Definition der Betriebspunkte Das FCS ist anhand einer bestimmten Anzahl von OP (nop ) zu prüfen, die größer oder gleich 12 sein muss. Der OP mit der niedrigsten (OP01) und der höchsten (OPnop ) elektrischen FCS-Leistung ist verpflichtend zu messen. Die verbleibenden OP werden innerhalb des Zertifizierungsprüfbereichs verteilt. Die Verteilung der OP muss nicht gleichmäßig sein, sondern eine gute Interpolation des Kraftstoffverbrauchs über den gesamten Zertifizierungsprüfbereich ermöglichen. In Bereichen mit einer erhöhten nichtlinearen Beziehung zwischen FCS-Leistung und -Kraftstoffverbrauch ist eine kleinere Stufengröße zwischen Sollwerten zulässig. Die Benennungskonvention der Betriebssollwerte ist wie folgt: P@OP01 : angestrebte elektrische FCS-Leistung an OP01 P@OPxx : angestrebte elektrische FCS-Leistung an jedem OP zwischen dem niedrigsten und dem höchsten OP, wobei der Index xx von 02 bis (nop -1) läuft P@OPnop. : angestrebte elektrische FCS-Leistung bei OPnop Der maximale Stufenabstand zwischen zwei benachbarten OP, Step-sizemax, ist gemäß folgender Gleichung zu bestimmen: Step-sizemax < 0,20 * (P@OPnop – P@OP01) 7.3.4.2. Konditionierungsphase Vor der eigentlichen Prüfung muss das System mindestens 60 Minuten auf einem SCOP betrieben werden. Dieser Sollwert (elektrischer FCS-Leistungszielwert) liegt zwischen 40 % und 60 % des oberen Betriebspunkts für die Zertifizierung, OPnop , und wird vom Hersteller festgelegt. 7.3.4.3. Sequenz von Betriebspunkten Die Reihe beginnt bei OP01 und wird in aufsteigender Reihenfolge bis zu OPnop und dann wieder zum niedrigsten OP in absteigender Reihenfolge zurückgeführt. Die Gesamtdauer hängt von der Stabilisierungsphase an den einzelnen OP ab. Abbildung 3 zeigt die gesamte Prüfsequenz schematisch. Abbildung 3 Sequenz von Betriebspunkten 7.3.4.4. An jedem Betriebspunkt durchzuführende Schritte Um den Kraftstoffverbrauch an jedem OP reproduzierbar zu bestimmen, legt der Hersteller für jeden OP eine ausreichende Stabilisierungsphase fest, um eine angemessene Stabilität des Systems zu erreichen. Die Stabilisierungsphase ist für jeden zu messenden OP als Einzelwert zu definieren und muss zwischen tstab,min = 300 – 1 s und tstab,max = 1 800 + 1 s liegen. Beide Stabilisierungsphasen für denselben OP im auf- und im absteigenden Teil müssen innerhalb einer Toleranz von 2 Sekunden liegen. Die Stabilisierungsphase für einen gemessenen OP beginnt unmittelbar nach der Stufe für den vorherigen Sollwert. Die Analysephase ist erforderlich, um Durchschnittswerte zu erhalten und so Messgeräusche und andere instationäre Effekte zu vermeiden. Daher ist die Analysephase auf tanlys = 180 ± 1 s festzusetzen und sie beginnt nach der Stabilisierungsphase. Die innerhalb dieser Zeitspanne gemessenen Werte müssen die Stabilitätskriterien nach Nummer 7.3.4.5 erfüllen, es sei denn, es wird die maximale Stabilisierungsphase von tstab,max = 1 800 + 1 s angewendet. Nach der Analysephase muss die Bereitschaftsphase folgen, die zu einer ordnungsgemäßen Trennung vom nächsten Belastungspunkt dient, und die Dauer ist als tstb = 10 ± 1 s zu definieren. Abbildung 4 zeigt die an jedem OP durchzuführenden Schritte. Abbildung 4 An jedem OP durchzuführende Schritte 7.3.4.5. Stabilitätskriterien Zur Bestimmung des Grades der Beständigkeit des Kraftstoffverbrauchs, gemessen mit einem Prüfzellsensor am Kraftstoffeinlass des FCS ( FPS gemäß Abbildung 5), ist gemäß den Nummern 7.3.6.1 und 7.3.6.2 eine lineare Regression nach der Fehlerquadratmethode vorzunehmen, wobei die unabhängige Variable die Zeit und die abhängige Variable der Kraftstoffdurchsatz ist. Auf der Grundlage der Regressionsanalyse sind die folgenden beiden Stabilitätsindikatoren gemäß Nummer 7.3.6.3 zu berechnen: a) absoluter Wert der relativen Steigung des Schätzwerts (ARS), der die Steigung darstellt; b) relative Abweichung (REE), die den Grad der Fluktuationen des überwachten Elements darstellt. Die Werte für die Stabilitätskriterien sind gemäß Nummer 7.3.6.3 zu berechnen. Der OP gilt als stabil, wenn beide Indikatoren innerhalb des festgelegten Analysezeitraums unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. Die Schwellenwerte für die Stabilitätsindikatoren ARS und REE werden gemäß den in Tabelle 11 aufgeführten Schwellenwerten berechnet. Für die Berechnung der REE ist die normierte Sollleistung an jedem OP im Vergleich zum höchsten OP wie folgt zu definieren: Tabelle 11 Schwellenwerte Indikator Schwellenwert ARS 7,0E-5 sE-1 REE Ist der Stabilitätsnachweis an einem OP nicht erfolgreich, so ist die Prüfung mit einer verlängerten oder maximalen Stabilisierungsphase gemäß Nummer 7.3.4.4 zu wiederholen. 7.3.4.6 Übergangssteigung zwischen zwei Betriebspunkten Der Übergang von einem Sollwert zum nächsten ist mit einer mäßigen Steigung durchzuführen. Geeignete Steigungen für den Anstieg und das Gefälle des Sollwerts sind vom Hersteller anzugeben. Ziel ist es, eine Steigung festzulegen, die eine rasche Stabilisierung am nachfolgenden Betriebspunkt ermöglicht. Der Wert der Übergangssteigung oder die Form dieser Steigung unterliegt keinen Einschränkungen. Falls der Hersteller keine Übergangssteigung angibt, ist die RTS auf + 0,002 ± 0,0004 s-1 während des Anstiegs und auf –0,002 ± 0,0004 s-1 während des Gefälles einzustellen. Dabei ist: P el : die elektrische Gleichstrom-Ausgangsleistung des FCS : die Übergangssteigung von einem Betriebspunkt Pel, 1 zum Zeitpunkt t1 zu einem nachfolgenden Betriebspunkt Pel, 2 zum Zeitpunkt t2 , wobei die Übergangsphase so kurz ist, dass die Auswirkungen der Nichtlinearität außer Acht gelassen werden können. P@OPn op : die angestrebte elektrische FCS-Leistung am höchsten OP · 7.3.4.7 Berechnung des gemessenen Kraftstoffverbrauchs und der gemessenen Leistung Die elektrische Leistung und die entsprechende Wasserstoffverbrauchsrate des Prüflings an jedem einzelnen OP sind als arithmetisches Mittel über die Analysephase tanlys gemäß Nummer 7.3.4.4 zu berechnen. Die Berechnung der arithmetischen Mittel ist wie folgt durchzuführen: und Dabei ist: P FCS, avg, p : das arithmetische Mittel über n aufgezeichnete Werte innerhalb t anlys der elektrischen Leistung P FCS, i, p in kW P FCS, i, p : der aufgezeichnete Wert der elektrischen Leistung mit Indexnummer i in kW Diese Leistung wird abhängig vom Typ des Prüflings anhand des PDS (Sensorposition: P_el, PDS, wie in Abbildung 5 dargestellt) oder des PCS (Sensorposition: P_el, PCS gemäß Nummer 7.4, Abbildung 5) gemessen. : das arithmetische Mittel über n aufgezeichnete Werte innerhalb t anlys des Kraftstoffdurchsatzes in g/h : der aufgezeichnete Wert des Kraftstoffdurchsatzes mit Indexnummer i in g/h i : der Index der aufgezeichneten Einzeldatenpunkte 1 bis n p : der Index für den aufsteigenden (a) oder den absteigenden Pfad (d) (für OPnop ausgelassen) n : die Anzahl der aufgezeichneten Werte während des Mittelungszeitraums tanlys gemäß Nummer 7.3.4.4 Anschließend wird ein sich daraus ergebendes arithmetisches Mittel für beide Werte P FCS, avg und für jeden einzelnen OP unterhalb von OPnop nach folgenden Gleichungen als arithmetisches Mittel der gemittelten Werte aus dem aufsteigenden und absteigenden Teil berechnet: und Dabei ist: P FCS, avg, a : das arithmetische Mittel der nach dem vorstehenden Absatz ermittelten elektrischen Leistung während des Anstiegs in kW P FCS, avg, d : das arithmetische Mittel der nach dem vorstehenden Absatz ermittelten elektrischen Leistung während des Gefälles in kW : das arithmetische Mittel des nach dem vorstehenden Absatz ermittelten Kraftstoffdurchsatzes während des Anstiegs in g/h : das arithmetische Mittel des nach dem vorstehenden Absatz ermittelten Kraftstoffdurchsatzes während des Gefälles in g/h Für den OPnop (oberer OP) ist dieser Mittelungsschritt nicht anwendbar, da für diesen OP nur eine einzige Messung vorliegt. 7.3.4.8 Korrektur der FCS-Leistung unter Bezugsbedingungen Die gemessene FCS-Leistung PFCS ist gemäß folgender Gleichung zu korrigieren: mit: Dabei ist: : die elektrische Leistung von FCS unter Bezugsbedingungen in kW PFCS,avg : die elektrische Leistung von FCS gemäß Nummer 7.3.4.7 in kW : der Kraftstoffdurchsatz gemäß Nummer 7.3.4.7 in g/h NCVstd,H2 : der Standard-Nettoheizwert von Wasserstoff gemäß Nummer 5.3.3.1 in MJ/kg p* : der Druck unter Bezugsbedingungen mit einem numerischen Wert von 0,975 bar pin : der Druck der Ansaugluft zum APS des Prüflings (p_A,APS gemäß Abbildung 5) in bar. Der Wert ist als arithmetisches Mittel über die entsprechende gemäß Nummer 7.3.4.4 definierte Analysephase tanlys zu berechnen und in einem nachfolgenden Schritt über den Anstieg und das Gefälle (mit Ausnahme von OP@nop ) zu mitteln, wie es analog auch für das Kraftstoffverbrauchssignal gemäß Nummer 7.3.4.7 vorgeschrieben ist. kload : der Wirksamkeitsgrad, ermittelt gemäß Nummer 7.3.4.8.1 in bar-1 · 7.3.4.8.1 Wirksamkeitsgrad kload Der Wert der normierten Leistung wird ermittelt, indem der Wert von PFCS,avg eines bestimmten OP durch den Wert von PFCS,avg für OPnop dividiert wird, die beide gemäß Nummer 7.3.4.7 ermittelt werden. Auf der Grundlage des Werts der normierten Leistung eines bestimmten OP wird der Wert kload anhand der entsprechenden Daten in Tabelle 12 durch lineare Interpolation zwischen den beiden benachbarten Datenpunkten bestimmt. Liegt der Wert der normierten Leistung unter 0,1, so ist der für 0,1 normierte Leistung definierte Wert kload zu verwenden. Tabelle 12 Parameter kload als Funktion der normierten Leistung Normierte Leistung [-] kload 0,1 0,3730 0,2 0,1485 0,5 0,0745 0,8 0,0855 1,0 0,1115 · 7.3.5. Prüfbedingungen Die Umgebungsbedingungen in der Prüfzelle müssen die in Tabelle 13 aufgeführten Mindest- und Maximalkriterien erfüllen. Tabelle 13 Grenzwerte für Umgebungs- und Mittelbedingungen während der Zertifizierungsprüfung Mindestwert Maximalwert Umgebungsdruck 90,0 kPa 102,0 kPa Umgebungstemperatur 288,0 K 298,0 K Druck des Oxidationsmittels am Einlass (Luft) 90,0 kPa 102,0 kPa Temperatur des Oxidationsmittels am Einlass (Luft) 288,0 K 303,0 K Relative Feuchtigkeit, Versorgung mit Oxidationsmittel (Luft) 45,0 % 80,0 % · 7.3.6. Statistiken 7.3.6.1. Mittelwert und Standardabweichung Das arithmetische Mittel ist wie folgt zu berechnen: Die Standardabweichung ist wie folgt zu berechnen: 7.3.6.2. Regressionsanalyse Die Steigung der Regression ist wie folgt zu berechnen: Der y-Achsabschnitt der Regressionsgeraden ist wie folgt zu berechnen: Die Standardabweichung vom Schätzwert ist wie folgt zu berechnen: 7.3.6.3. Stabilitätskriterien Der ARS ist wie folgt zu berechnen: Der REE-Wert ist wie folgt zu berechnen: 7.4. Dokumentation der Zertifizierungsprüfung Die relevanten Daten für die Reproduzierbarkeit der Prüfungen sind im Beschreibungsbogen in Anlage 7 zu dokumentieren. Die Lage der verschiedenen für die Prüfung verwendeten Sensoren ist gemäß der schematischen Darstellung eines repräsentativen FCS in Abbildung 5 zu bestimmen. Abbildung 5 Schematische Darstellung eines repräsentativen FCS, einschließlich der Position der relevanten Sensoren 7.5. Berechnung der tatsächlichen elektrischen Leistung Die gemäß Nummer 7.3.4.8 ermittelte elektrische Leistung des Brennstoffzellensystems unter Bezugsbedingungen ist für folgende Konfigurationen zu korrigieren: a) PCS ist nicht Teil des für die Zertifizierungsprüfung installierten FCS; b) Verbrauchsbilanz von Anlagenkomponenten, die nicht für die Zertifizierungsprüfung installiert sind oder nicht im Prüfling installiert sind oder die während der Zertifizierungsprüfung von der Infrastruktur des Prüfstands extern angetrieben werden. · 7.5.1. Aufzeichnung zusätzlicher Werte Für jede Kühlmittelpumpe, die nicht für die Zertifizierungsprüfung installiert ist oder nicht im Prüfling installiert ist, sind die folgenden Werte getrennt aufzuzeichnen: — C,TMS,in Volumenstrom des Kühlmittels vor dem TMS; · — pC,TMS,in Druck des Kühlmittels vor dem TMS; · — pC,TMS,out Druck des Kühlmittels nach dem TMS. · Für jede Verbrauchsbilanz eines Anlagenbauteils, das während der Zertifizierungsprüfung von der Infrastruktur des Prüfstands extern angetrieben wird, ist die elektrische Leistung Pel,AUX getrennt aufzuzeichnen. Gemäß Nummer 3.2.2 müssen der Volumenstrom und die elektrische Leistung ein positives Vorzeichen aufweisen. Alle aufgezeichneten Werte werden gemäß der Methode in Nummer 7.3.4.7 für jeden einzelnen Betriebspunkt des FCS unter Anwendung des gleichen spezifischen Mittelungszeitraums tanlys nach Nummer 7.3.4.4 gemittelt. 7.5.2. Gleichungen für durchgeführte Korrekturen Alle folgenden Gleichungen sind für jeden einzelnen Betriebspunkt des FCS zu bewerten, die nach der in Nummer 7.3.4.7 beschriebenen Methode gemessen werden. Ist das PCS nicht Teil des für die Zertifizierungsprüfung installierten FCS, so ist die gemessene elektrische Leistung an der Stelle des PDS gemäß der schematischen Darstellung eines repräsentativen FCS in Abbildung 5 um die Verluste eines generischen PCS nach folgender Gleichung zu korrigieren: P*el,PCS = x eta DC/DC Dabei ist: P*el,PCS die elektrische Leistung an der Stelle des PCS gemäß Abbildung 5 unter Bezugsbedingungen in kW P* FCS,PD die elektrische Leistung des Brennstoffzellensystems an der Stelle des PDS gemäß der schematischen Darstellung eines repräsentativen FCS in Abbildung 5 bei gemäß Nummer 7.3.4.8 bestimmten Bezugsbedingungen in kW eta DC/DC der generische Wirkungsgradfaktor des Gleichstromwandlers mit einem Wert von 0,975 Für jede Kühlmittelpumpe, die nicht für die Zertifizierungsprüfung installiert ist oder nicht im Prüfling installiert ist, ist die elektrische Leistung gemäß der folgenden Gleichung zu berechnen: Pel,Cool = (p C,TMS,in - p C,TMS,out ) x C,TMS,in / eta WP,hyd / eta WP,EM Dabei ist: Pel,Cool die elektrische Leistung der Kühlmittelpumpe in kW p C,TMS,in der Druck des Kühlmittels vor dem TMS in kPa p C,TMS,out der Druck des Kühlmittels nach dem TMS in kPa C,TMS,in der volumetrische Kühlmittelstrom vor dem TMS in m3/s eta WP,hyd der allgemeine hydraulische Wirkungsgradfaktor der Pumpe mit einem Wert von 0,8 eta WP,EM der generische Wirkungsgradfaktor des elektrischen Pumpenantriebs mit einem Wert von 0,8 Die endgültige tatsächliche elektrische Leistung des FCS, die als Eingabe in das Simulationsinstrument verwendet wird und alle Bauteile, die zusätzliche elektrische Energie verbrauchen, berücksichtigt, ist nach folgender Gleichung zu berechnen: P*el,FCS,net = P*el,PCS + + + + Dabei ist: P*el,FCS,net die tatsächliche elektrische Leistung des FCS (die als Eingabe in das Simulationsinstrument verwendet wird) unter Bezugsbedingungen in kW P*el,PCS die elektrische Leistung an der Stelle des PCS gemäß Abbildung 5 unter Bezugsbedingungen in kW Pel,AUX die elektrische Leistung von Anlagenkomponenten, die nicht für die Zertifizierungsprüfung installiert sind oder nicht innerhalb des Prüflings installiert sind oder während der Zertifizierungsprüfung von der Infrastruktur des Prüfstands extern angetrieben werden, in kW Hierbei gelten die folgenden Unterscheidungen: Pel,AUX,i alle entweder an der Stelle des PDS gemäß Abbildung 5 oder über einen separaten Gleichstromwandler an das FCS angeschlossenen Bauteile; wobei i = 1, 2, 3,... Höchstzahl n dieser zu berücksichtigenden Bauteile Pel,AUX,j alle entweder an der Stelle des PCS gemäß Abbildung 5 oder ohne einen separaten Gleichstromwandler an das FCS angeschlossenen Bauteile; wobei j = 1, 2, 3,... Höchstzahl o dieser zu berücksichtigenden Bauteile Pel,Cool die elektrische Leistung der Kühlmittelpumpe in kW Hierbei gelten die folgenden Unterscheidungen: Pel,Cool,k alle entweder an der Stelle des PDS gemäß Abbildung 5 oder über einen separaten Gleichstromwandler an das FCS angeschlossenen Kühlmittelpumpen; wobei k = 1, 2, 3,... Höchstzahl p dieser zu berücksichtigenden Bauteile Pel,Cool,l alle entweder an der Stelle des PCS gemäß Abbildung 5 oder ohne einen separaten Gleichstromwandler an das FCS angeschlossenen Kühlmittelpumpen; wobei l = 1, 2, 3,... Höchstzahl q dieser zu berücksichtigenden Bauteile eta DC/DC der generische Wirkungsgradfaktor des Gleichstromwandlers mit einem Wert von 0,975. · 7.5.3. Eingabe in das Simulationsinstrument Die gemäß Nummer 7.5.2 ermittelten Werte der tatsächlichen elektrischen Leistung P* el,FCS,net, multipliziert mit -1, und die absoluten Werte des gemäß Nummer 7.3.4.7 ermittelten Kraftstoffdurchsatzes sind als Eingabewerte für das Simulationsinstrument zu verwenden.“ · (18) Anlage 7 erhält folgende Fassung: „Anlage 7 Beschreibungsbogen für FCS Mitteilung über die — Erteilung — Erweiterung — Verweigerung — Rücknahme · Behördenstempel einer Bescheinigung über die mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften für ein elektrisches Maschinensystem/IEPC/IHPC Typ 1/Batteriesystem/Kondensatorsystem/FCS gemäß der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission. Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission, wie anwendbar am [Datum] Zertifizierungsnummer: Hash: Grund für die Erweiterung: Beschreibungsbogen Nr. Ausgabe: Ausstellungsdatum: Datum der Änderung: gemäß … FCS-Typ/-Familie (falls zutreffend): 0. ALLGEMEINES 0.1. Name und Anschrift des Herstellers: 0.2. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): 0.3. FCS-Typ: 0.4. FCS-Familie: 0.5. FCS-Typ als selbstständige technische Einheit/FCS-Familie als selbstständige technische Einheit: 0.6. Handelsnamen (sofern vorhanden): 0.7. Merkmale zur Modellidentifizierung (falls am FCS vorhanden): 0.8. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Anbringungsstelle und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: 0.9. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: 0.10. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: TEIL 1 WESENTLICHE MERKMALE DES (STAMM-)FCS UND DER FCS-TYPEN INNERHALB EINER FCS-FAMILIE |Stamm-FCS|FCS einer FCS-Familie |oder FCS-Typ| #1 #2 #3 … 1. Allgemeines 1.1. Obere Leistung des FCS (spezifizierte obere elektrische Leistung im realen Fahrbetrieb): … kW 1.2. FCS-Gewicht (einschließlich aller Teile des Prüflings): … kg 1.3. Brutto-Außenabmessungen des FCS (Länge, Breite und Höhe): … mm 1.4. Uout-Bereich an der Schnittstelle des Prüflings, entweder PDS, out oder PCS, out (min./max.): … V 1.5. Iout-Bereich an der Schnittstelle des Prüflings, entweder PDS, out oder PCS out (min./max.): … A 1.6. Ausgangsspannung des PCS (min./max.): … V 1.7. Art des FCS hinsichtlich der Prüfanordnung (A, B, C, D): … 2. APS 2.1. Kompressor 2.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 2.1.2. Leistung im Zertifizierungsprüfbereich (min./max.): … kW 2.2. Luftbefeuchtungsvorrichtung 2.2.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 2.2.2. Austauschmembran für Feuchtigkeit — Fabrikmarke(n), Typ(en): … 3. TMS 3.1. Kühlmedien für das Innenkühlmittel 3.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 3.1.2. Spezifische Wärmeleistung bei 345 K: … J/(kg K) 3.1.3. Dichte bei 345 K: … kg/l 4. WTS 4.1. Entionisierungssystem 4.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 4.1.2. Kühlmedien mit Ionenleitfähigkeit (nominal/max.): … mS/cm 5. FPS 5.1. Kraftstoffeinspritzdüse oder Kombination von Einspritzdüse/-pumpe 5.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 5.1.2. Anzahl der Einspritzdüsen: … 5.2. Anodenrezirkulationsgebläse … 5.2.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 6. FCSS 6.1. Brennstoffzellenstack(s) 6.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 6.1.2. Anzahl der Stacks: … 6.1.3. Zellenanzahl der einzelnen Stacks: … 6.1.4. Zellfläche der einzelnen Stacks: … cm2 6.1.5. Sollwert des Bezugsstroms des Stacks: … A 6.1.6. Bezugsbedingung, Temperatur : … K 6.1.7. Bezugsbedingung, Druck p A, FCSS, in : … kPa 6.1.8. Bezugsbedingung, Stöchiometrie Anode ν fuel : … 6.1.9. Bezugsbedingung, Stöchiometrie Kathode ν Air : … 6.1.10. Stackspannung unter der Bezugsbedingung der einzelnen Stacks: … V 6.1.11. Fabrikmarke(n), Typ(en) der Membran-Elektroden-Einheiten (MEA): … 7. Teilsystem Leistungsverteilung (PDS) 7.1. Stecker an der Schnittstelle zum FCSS 7.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 8. Teilsystem Energiekonditionierung (PCS) 8.1. DC/DC 8.1.1. Fabrikmarke(n), Typ(en): … 8.1.2. Spannungsbereich Einlass/Primärseite (min./max.): … V 8.1.3. Spannungsbereich Einlass/Sekundärseite (min./max.): … V 9. Teilsystem Brennstoffzellensteuerung 9.1. Firmware, Version & Build-Nummer: … 9.2. Hardware der Steuereinheit, Fabrikmarke & Typ: … · LISTE DER ANLAGEN Nr. Beschreibung Ausstellungsdatum 1 Angaben zu den Bedingungen der FCS-Prüfung … TT-MM-JJJJ 2 Angaben zu den Randbedingungen für den Betrieb … TT-MM-JJJJ 3 Angaben zu den Ergebnissen der FCS-Zertifizierungsprüfung … TT-MM-JJJJ Anlage 1 zum FCS-Beschreibungsbogen Angaben zu den Bedingungen der FCS-Prüfung: Wert und Einheit Umgebungsdruck (absolut) XYZ,0 kPa Umgebungstemperatur XYZ,0 K Temperatur des Oxidationsmittels am Einlass (Luft) XYZ,0 K Druck des Oxidationsmittels am Einlass (Luft) (absolut) XYZ,0 kPa Relative Feuchtigkeit, Oxidationsmittel/Luftzufuhr XY.0 % Kühlmedien im internen Kreislauf: Fabrikmarke: ___________, Typ: ______________ Dichte von Kühlmedien im internen Kreislauf bei 345 K XY.0 kg/l Spezifische Wärmeleistung von Kühlmedien im internen Kühlkreislauf bei 345 K XYZ,0 J/(kg K) SCOP XYZ,0 kW Betriebspunkt #01 (OP01) XYZ,0 kW Betriebspunkt #02 (OP02) XYZ,0 kW Betriebspunkt #xx (OPxx, OP zwischen OP02 und OPnop ) XYZ,0 kW Betriebspunkt #nop (OPnop , höchster Betriebspunkt) XYZ,0 kW FCS-Typ A/C (PCS-Teil des Prüflings): Untere Spannung UPCS,out,lower am PCS-Ausgang, bei der das FCS am OPnop ohne Strombegrenzung betrieben werden kann. FCS-Typ B/D (PCS ist nicht Teil des Prüflings): UPCS, lower ist eine Spezifikation für DC/DC-Anforderungen. XYZ,0 V FCS-Typ A/C (PCS-Teil des Prüflings): Obere Spannung UPCS,out,upper am PCS-Ausgang, bei der das FCS am OPnop betrieben werden kann. FCS-Typ B/D (PCS ist nicht Teil des Prüflings): UPCS, upper ist eine Spezifikation für DC/DC-Anforderungen. XYZ,0 V Optionale Parameter im Zusammenhang mit den Betriebsbedingungen Relative Übergangssteigung für den Anstieg am Sollwert (RTS-UP) (Es handelt sich um einen Näherungswert zur Orientierung, der Hersteller kann einen Bereich um diese Zahl herum angeben.) XYZ,0 s-1 Relative Übergangssteigung für das Gefälle des Sollwerts (RTS-DOWN) (Es handelt sich um einen Näherungswert zur Orientierung, der Hersteller kann einen Bereich um diese Zahl herum angeben.) XYZ,0 s-1 Anlage 2 zum FCS-Beschreibungsbogen Randbedingungen für den Betrieb von FCS in Fahrzeugen nach Angabe des Herstellers: Diese Tabelle wird vom Hersteller entsprechend seiner Betriebsspezifikation für den Betrieb von FCS in einem Fahrzeug übernommen/vervollständigt. Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Spezifikationen sind obligatorisch: OP-Nr. Parameter Unterer Wert Oberer Wert 01 Umgebungstemperatur XYZ,0 K XYZ,0 K … XYZ,0 K XYZ,0 K nop XYZ,0 K XYZ,0 K 01 Umgebungsdruck XYZ,0 Pa XYZ,0 Pa … XYZ,0 Pa XYZ,0 Pa nop XYZ,0 Pa XYZ,0 Pa 01 Umgebungsfeuchte XYZ,0 % XYZ,0 % … XYZ,0 % XYZ,0 % nop XYZ,0 % XYZ,0 % 01 Temperatur des Kühlmittels am FCSS-Einlass Benennung gemäß Abbildung 5: T_C,in mit dem zusätzlichen Suffix FCSS XYZ,0 K XYZ,0 K … XYZ,0 K XYZ,0 K nop XYZ,0 K XYZ,0 K 01 Temperatur des Kühlmittels am FCSS-Auslass XYZ,0 K XYZ,0 K … XYZ,0 K XYZ,0 K nop XYZ,0 K XYZ,0 K 01 Weitere Randbedingungen für den Betrieb in einem Fahrzeug XYZ,0 Einheit XYZ,0 Einheit … XYZ,0 Einheit XYZ,0 Einheit nop XYZ,0 Einheit XYZ,0 Einheit Anlage 3 zum FCS-Beschreibungsbogen Tabelle 1 Informationen zu den Ergebnissen der FCS-Zertifizierungsprüfung in Form arithmetischer Mittel OPXXa: aufsteigend OPXXd: absteigend 01: Dauer / s 02: ARS / s-1 03: REE / - 04: SP el. Leistungsbedarf für FCS an der PDS/PCS-Schnittstelle (*) / kW 05: SP Gleichstrom des FCS an der PDS/PCS-Schnittstelle (*) / A 06: PV el. Leistung des FCS an der Schnittstelle des Prüflings (d. h. entweder PDS oder PCS) / kW 07: PV Gleichstrom an der Schnittstelle des Prüflings Schnittstelle (d. h. entweder PDS oder PCS) / A Reserviert 09: PV Spannung an der Schnittstelle des Prüflings (d. h. entweder PDS oder PCS) / V 10: Kraftstoffmassendurchsatz / g/h … SCOP OP01a OP02a OP03a OP.. OPnop (***) OPnop-1d OPnop-2d OPnop-3d OP..d OP01d OPXXa: aufsteigend OPXXd: absteigend 11: Kraftstoffvolumenstrom (**) / l/min 12: Kraftstoffdruck am FCS-Einlass / kPa 13: Kraftstoffdruck am FCSS-Einlass (*) / kPa 14: Kraftstofftemperatur am FCSS-Einlass (*) / K 15: Luftmassendurchsatz / g/h 16: Luftvolumenstrom (**) / l/min 17: Luftdruck am APS-Einlass / kPa 18: Lufttemperatur am APS-Einlass / K 19: Relative Luftfeuchtigkeit am APS-Einlass / % 20: Massenstrom der Kühlmedien am TMS Einlass / g/h … SCOP OP01a OP02a OP03a OP.. OPnop (***) OPnop-1d OPnop-2d OPnop-3d OP..d OP01d OPXXa: aufsteigend OPXXd: absteigend 21: Durchsatz des Kühlmediums am TMS-Einlass (**) / l/h 22: Temperatur der Kühlmedien am TMS-Einlass / K 23: Temperatur der Kühlmedien am TMS-Austritt / K 24: Elektrische Leistung, die dem FCS von der Prüfzelle am PDS zur Verfügung gestellt wird / kW 25: Elektrische Leistung, die dem FCS von der Prüfzelle am PCS zur Verfügung gestellt wird / kW SCOP OP01a OP02a OP03a OP.. OPnop (***) OPnop-1d OPnop-2d OPnop-3d OP..d OP01d (*) Falls zutreffend/verfügbar. (**) Wenn der Massenstrom von Medien auf der Grundlage des Volumendurchsatzes und der Dichte berechnet werden muss. (***) nop : Anzahl der verschiedenen Betriebspunkte; OPnop ist der obere OP während der Zertifizierung gemäß Nummer 7.3.4.1. · Erläuterungen zur Tabelle in Anlage 3 des FCS-Beschreibungsbogens Die Position der Sensoren ist in Abbildung 5 schematisch dargestellt. Alle Werte — außer für die Dauer, ARS und REE — sind arithmetische Mittel an jedem OP, die über die Analysephase tanlys bestimmt werden, die gemäß Nummer 7.3.4.4 (d. h. vor dem Mittelungsschritt des Anstiegs und des Gefälles) definiert wird. Für den SCOP entspricht der Mittelungszeitbereich dem gleichen Zeithorizont wie für die Analysephase und wird unmittelbar vor dem Übergang auf den nachfolgenden OP01a festgelegt. Die Mindestpräzisionsanforderungen an Sensoren sind in der entsprechenden Spalte in Tabelle 2 durch eine Typklassifizierung angegeben. Die folgenden Typen werden unterschieden, wobei Typ I die höchste Genauigkeit aufweist, und Typ III die niedrigste: Typ I: Genauigkeit gemäß Tabelle 1 dieses Anhangs; Typ II: Genauigkeit integrierter und zugänglicher Sensoren (d. h. alle in das FCS integrierten Fahrzeugsensoren sind Typ II); Typ III: nicht anwendbar oder Genauigkeit nicht angegeben: Genauigkeit gemäß bewährten Verfahren / gesundem Menschenverstand. Wird derselbe Wert von mehr als einem Sensor gemessen, so sind nur die vom Sensor mit der höheren Genauigkeit ermittelten Zahlen zu dokumentieren. Wenn in der Spalte ‚Anmerkungen‘ der Wortlaut ‚Falls zutreffend‘ bzw. ‚Falls verfügbar‘ angegeben sind, müssen keine zusätzlichen Sensoren installiert werden. Tabelle 2 Genauigkeitsanforderungen an Sensoren Nr. Beschreibung Einheit Typ Anmerkungen 01 Dauer s III Zeitabschnitt zwischen den Übergangszeiträumen des Sollwerts Leistung/Stromstärke 02 ARS s-1 III Siehe Nummer 7.3.4.5 dieses Anhangs: absoluter Wert der relativen Steigung 03 REE — III Siehe Nummer 7.3.4.5 dieses Anhangs: relative Standardabweichung 04 SP el. Leistungsbedarf für FCS an der Schnittstelle des Prüflings kW III Sollwert, falls zutreffend (abhängig von der Variante: entweder PDS,out oder PCS,out) (falls Pel ein SP ist) 05 SP Gleichstrom des FCS an der Schnittstelle des Prüflings A III Sollwert, falls zutreffend (abhängig von der Variante: entweder PDS,out oder PCS,out) (falls IFCS ein SP ist) 06 PV el. Leistung des FCS an der Schnittstelle des Prüflings kW I Prozesswert, (abhängig von der Variante: entweder PDS,out oder PCS,out) Benennung in Abbildung 5: P_el, PDS oder P_el,PCS wenn er nicht direkt gemessen, aber auf der Grundlage der U- und I-Werte berechnet wird, müssen die U- und I-Sensoren dem Sensor-Typ I entsprechen. 07 PV Gleichstrom an der Schnittstelle des Prüflings A I Prozesswert (abhängig von der Variante: entweder PDS,out oder PCS,out) 08 Reserviert 09 PV Spannung an der Schnittstelle des Prüflings V I Prozesswert (abhängig von der Variante: entweder PDS,out oder PCS,out) 10 Kraftstoffmassendurchsatz g/h l/III gemessen (I) oder berechnet (III) anhand von Dichte und Volumenstrom, Benennung in Abbildung 5: _F, FPS 11 Kraftstoffvolumenstrom l/min I Wenn der Massenstrom von Medien auf der Grundlage des Volumenstroms und der Dichte berechnet werden muss, ansonsten kann die Angabe weggelassen werden. Benennung in Abbildung 5: _F, FPS 12 Kraftstoffdruck am FCS-Einlass kPa I An der Schnittstelle Prüfzelle/Prüfling 13 Kraftstoffdruck am FCSS-Einlass kPa II Falls verfügbar 14 Kraftstofftemperatur am FCSS-Einlass K II Falls verfügbar, ansonsten Kraftstofftemperatur am FCS-Einlass 15 Luftmassendurchsatz g/h I Gemessen oder berechnet anhand von Dichte und Volumenstrom (Benennung in Abbildung 5: _A, APS) 16 Luftvolumenstrom l/min I Wenn der Massenstrom von Medien auf der Grundlage des Volumenstroms und der Dichte berechnet werden muss, ansonsten kann die Angabe weggelassen werden. (Benennung in Abbildung 5: _A, APS) 17 Luftdruck am APS-Einlass kPa I Benennung in Abbildung 5: p_A, APS 18 Lufttemperatur am APS-Einlass K I Benennung in Abbildung 5: T_A, APS 19 Relative Luftfeuchtigkeit am APS-Einlass % II Relative Luftfeuchtigkeit am FCS-Einlass / an der FCS/APS-Schnittstelle; Benennung in Abbildung 5: RH_A 20 Massenstrom der Kühlmedien am TMS g/h II Falls nicht gemessen, wird er anhand des Volumenstroms und der Dichte berechnet (Benennung in Abbildung 5): _C, TMS 21 Volumenstrom der Kühlmedien am TMS l/h II Wenn der Massenstrom von Medien auf der Grundlage des Volumenstroms und der Dichte berechnet werden muss, ansonsten kann die Angabe weggelassen werden. Benennung in Abbildung 5: _C, TMS 22 Temperatur der Kühlmedien am TMS-Einlass K II Benennung in Abbildung 5: T_C, in_TMS 23 Temperatur der Kühlmedien am TMS-Austritt K II Benennung in Abbildung 5: T_C, out_TMS 24 Elektrische Leistung, die dem FCS von der Prüfzelle am PDS zur Verfügung gestellt wird kW I Summe der elektrischen Leistung, die von der an das FCS angeschlossenen Prüfzelle entweder an der Stelle des PDS gemäß Abbildung 5 oder über einen separaten Gleichstromwandler zur Verfügung gestellt wird 25 Elektrische Leistung, die dem FCS von der Prüfzelle am PCS zur Verfügung gestellt wird kW I Summe der elektrischen Leistung, die von der an das FCS angeschlossenen Prüfzelle entweder an der Stelle des PCS gemäß Abbildung 5 oder ohne einen separaten Gleichstromwandler zur Verfügung gestellt wird … … … Sind andere Werte erforderlich, um die Reproduzierbarkeit der Prüfung zu gewährleisten, so sind diese Werte hinzuzufügen, auch wenn die Kühlung in mehreren Kreisläufen erfolgt; in diesem Fall ist jeder Kühlstrom getrennt zu dokumentieren. “ (19) Anlage 8 wird wie folgt geändert: (a) Der fünfte Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— Schritt 5: Die Überlasteigenschaften sind anhand der gemäß Schritt 2 erzeugten Daten zu bestimmen. Das Überlastmoment und die entsprechende Drehzahl sind als Mittelwerte über den Drehzahlbereich zu berechnen, in dem die Leistung mindestens 90 % der Höchstleistung beträgt. Ist das resultierende Überlastmoment niedriger als das Dauerdrehmoment, so ist das Überlastmoment auf das 30-minütige Dauerdrehmoment einzustellen, das sich aus Schritt 4 ergibt. Die Überlastdauer t0_maxP ist definiert durch die gesamte Dauer des gemäß Schritt 2 durchgeführten Prüflaufs multipliziert mit dem Faktor 0,25.“ · (b) In Gedankenstrich 6 Buchstabe e Ziffer iii erhält die Gleichung „ “ folgende Fassung: „ “; · (20) Anlage 9 wird wie folgt geändert: (a) In Nummer 2 Buchstabe a erhält die Gleichung „Tgbx,l,in (nin, Tin, gear) = Td0 + Td1000 × nin / 1000 rpm + fT,gear × Tin “ folgende Fassung: „Tgbx,l,in (nin, Tin, gear) = Td0 + Td1000 x nin / 1000 rpm + fT,gear x |Tin|“ (b) In Nummer 3 Buchstabe a erhält die Gleichung „Tdiff,l,in (Tin) = ηdiff × Tdiff,d0 / idiff + (1- ηdiff) × Tin “ folgende Fassung: „Tdiff,l,in (Tin) = ηdiff x Tdiff,d0 / idiff + (1 - ηdiff) x |Tin|“ · (21) Anlage 10 wird wie folgt geändert: (a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: (a) Buchstabe b erhält folgende Fassung: „(b) Die Nennkapazität ist der Wert in Ah auf der Grundlage der Kapazität einzelner Zellen, die im Datenblatt des Zellherstellers unter Berücksichtigung der Anordnung der einzelnen Zellen in paralleler oder Serienkonfiguration angegeben ist. Der sich ergebende Wert für die Gesamtkapazität wird mit dem Faktor 0,9 multipliziert.“ · (b) Buchstabe d erhält folgende Fassung: „(d) Der Gleichstrom-Innenwiderstand ist gemäß den folgenden Bestimmungen zu ermitteln: (i) Für Hochleistungsbatteriesysteme gemäß Buchstabe a werden die unterschiedlichen DCIR-Werte berechnet, indem der spezifische Widerstand in [mOhm × Ah] gemäß der folgenden Tabelle durch die Nennkapazität in Ah gemäß Buchstabe b geteilt und der sich daraus ergebende Wert mit der Anzahl der in Reihe geschalteten Zellen gemäß Anhang 6 Anlage 2 Nummer 1.3.2 der UN-Regelung Nr. 100 multipliziert wird: DCIR Spezifischer Widerstand in [mOhm × Ah] DCIR RI2 40 DCIR RI10 45 DCIR RI20 50 · (ii) Für Hochenergie-Batteriesysteme gemäß Buchstabe a werden die unterschiedlichen DCIR-Werte berechnet, indem der spezifische Widerstand in [mOhm × Ah] in der folgenden Tabelle durch die Nennkapazität in Ah gemäß Buchstabe b geteilt und der sich daraus ergebende Wert mit der Anzahl der in Reihe geschalteten Zellen gemäß Anhang 6 Anlage 2 Nummer 1.3.2 der UN-Regelung Nr. 100 multipliziert wird: DCIR Spezifischer Widerstand in [mOhm × Ah] DCIR RI2 210 DCIR RI10 240 DCIR RI20 270 DCIR RI120 390“ · · · (c) Buchstabe e Ziffern i und ii erhält folgende Fassung: „(i) für Hochleistungsbatteriesysteme gemäß Buchstabe a sind die Werte für den maximalen Ladestrom und den maximalen Entladestrom abhängig vom Ladezustand auf den jeweiligen Strom in A einzustellen, der den C-Raten (nC) in der folgenden Tabelle entspricht: SOC [%] C-Rate (nC) für maximalen Ladestrom C-Rate (nC) für maximalen Entladestrom 0 9,0 0,0 30 9,0 50,0 80 9,0 50,0 100 0,0 50,0 · „(ii) für Hochenergie-Batteriesysteme gemäß Buchstabe a sind die Werte für den maximalen Ladestrom und den maximalen Entladestrom abhängig vom Ladezustand auf den jeweiligen Strom in A einzustellen, der den C-Raten (nC) in der folgenden Tabelle entspricht: SOC [%] C-Rate (nC) für maximalen Ladestrom C-Rate (nC) für maximalen Entladestrom 0 0,9 0,0 30 0,9 5,0 80 0,9 5,0 100 0,0 5,0 “ · · · (b) Nummer 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „Der Innenwiderstand ist gemäß der folgenden Gleichung zu ermitteln: Dabei gilt: RI,Cap = Innenwiderstand [Ohm] RI,ref = Referenz für den Innenwiderstand mit einem numerischen Wert von 0,00375 [Ohm] Vmax,Cap = Höchstspannung, ermittelt gemäß Buchstabe b [V] Vmin,Cap = Mindestspannung, ermittelt gemäß Buchstabe c [V] Vref = Referenz für die Höchstspannung mit einem numerischen Wert von 2,7 [V] Cref = Referenz für die Kapazität mit einem numerischen Wert von 3 000 [F] CCap = Kapazität, ermittelt gemäß Buchstabe a [F] nser = Anzahl der in Reihe geschalteten Zellen gemäß Buchstabe a [-]“ · · (22) Anlage 11 erhält folgende Fassung: „Anlage 11 Standardwerte für FCS Zur Generierung der Eingabedaten für das FCS auf der Grundlage von Standardwerten sind die folgenden Schritte durchzuführen: a) Die gemäß Anlage 15 erforderlichen Eingabedaten für das FCS sind auf der Grundlage der elektrischen Höchstleistung des FCS gemäß Anhang 6 Anlage 1 Nummer 4.6 der UN-Regelung Nr. 100 zu bestimmen. b) Falls mehr als ein FCS in das Fahrzeug eingebaut ist, ist der Parameter gemäß Buchstabe a für jedes einzelne FCS getrennt anzugeben, und auch die Festlegung der Eingabedaten ist für jedes einzelne FCS getrennt gemäß den entsprechenden erforderlichen Eingabedaten nach Anhang III Tabelle 11a dieser Verordnung durchzuführen. c) Die Werte des Kraftstoffmassendurchsatzes als Funktion der elektrischen Leistung sind auf der Grundlage der generischen Wirkungsgrade gemäß der folgenden Tabelle zu berechnen: Normierte Leistung [-] Wirkungsgrad (in %) 0,01 3,67 0,05 18,33 0,10 36,67 0,125 45,83 0,15 55,00 0,20 54,12 0,25 53,24 0,30 52,35 0,35 51,47 0,40 50,59 0,45 49,71 0,50 48,82 0,55 47,94 0,60 47,06 0,65 46,18 0,70 45,29 0,75 44,41 0,80 43,53 0,85 42,65 0,90 41,76 0,95 40,88 1,000 40,00 · d) Die Werte für den Kraftstoffmassendurchsatz und die entsprechende elektrische Leistung sind nach folgender Gleichung zu bestimmen: Dabei gilt: = Kraftstoffmassendurchsatz [g/h] Prated,el = elektrische Höchstleistung des FCS gemäß Buchstabe a [kW] Pnorm,i = normierte elektrische Leistung des FCS für alle gemäß Buchstabe c definierten Werte i [-] etai = Wirkungsgrad des FCS für alle gemäß Buchstabe c definierten Werte i, die Pnorm,i entsprechen [%] NCVstd,H2 = Standard-Nettoheizwert von Wasserstoff gemäß Nummer 5.3.3.1 [MJ/kg] Dabei gilt: PFCS,el,i = elektrische Leistung des FCS [kW] Prated,el = elektrische Höchstleistung des FCS gemäß Buchstabe a [kW] Pnorm,i = normierte elektrische Leistung des FCS für alle gemäß Buchstabe c definierten Werte i [-] · “ (23) In Anlage 12 werden folgende Nummern angefügt: „5. Brennstoffzellensysteme 5.1. Alle FCS müssen so hergestellt werden, dass sie mit dem genehmigten Typ übereinstimmen, was die Beschreibung laut Zertifizierung und deren Anhängen anbelangt. Die Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften müssen mit denen in Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/858 übereinstimmen. 5.2. Die Übereinstimmung der zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften muss anhand der Beschreibung in den Zertifizierungen und den zugehörigen Informationspaketen laut Anlage 7 überprüft werden. 5.3. Die Übereinstimmung der zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften muss entsprechend den in Nummer 5 genannten besonderen Bedingungen bewertet werden. 5.4. Einmal pro Jahr muss der Bauteilhersteller die Anzahl der Einheiten prüfen, die in Tabelle 4 angegeben ist, wobei die Jahresgesamtproduktionszahl des Bauteilherstellers für Brennstoffzellensysteme zugrunde gelegt wird. Zur Ermittlung der jährlichen Produktionszahlen sind nur Brennstoffzellensysteme zu berücksichtigen, für die die Anforderungen der vorliegenden Verordnung gelten und für die keine Standardwerte verwendet wurden. Tabelle 4 Stichprobengröße für die Übereinstimmungsprüfung Anzahl der relevanten Brennstoffzellensysteme, die im Vorjahr hergestellt wurden Jährliche Anzahl der Prüfungen 0 – 3 000 1 Prüfung alle 3 Jahre 3 001 – 6 000 . 1 Prüfung alle 2 Jahre 6 001 – 12 000 1 12 001 – 30 000 2 30 001 – 60 000 3 60 001 – 90 000 4 90 001 – 120 000 5 120 001 – 150 000 . 6 > 150 000 7 · 5.5. Die Genehmigungsbehörde ermittelt gemeinsam mit dem Bauteilhersteller den bzw. die Typ(en) von Brennstoffzellensystemen, die auf die Übereinstimmung der zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften zu prüfen sind. Dabei muss die Genehmigungsbehörde sicherstellen, dass die ausgewählten Typen von Brennstoffzellensystemen nach denselben Normen hergestellt werden wie bei der Serienproduktion. 5.6. Erfüllt ein Ergebnis einer Prüfung gemäß Nummer 5.7 nicht die in Nummer 5.7.4 dargelegten zu erfüllenden Kriterien, müssen drei weitere Einheiten des gleichen Typs geprüft werden. Wenn mindestens eine die Prüfung nicht besteht, gilt Artikel 23. 5.7. Prüfung auf Übereinstimmung der Produktion von Brennstoffzellensystemen 5.7.1. Randbedingungen Es gelten sämtliche in diesem Anhang festgelegten Randbedingungen für die Zertifizierungsprüfung, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes angegeben ist. Die Spezifikationen für Messeinrichtungen gemäß Nummer 3.1 müssen für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion nicht erfüllt sein. Die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion kann mit handelsüblichem Kraftstoff durchgeführt werden. Auf Antrag des Herstellers dürfen die in Nummer 7.1.1 angegebenen Bezugskraftstoffe verwendet werden. 5.7.2. Prüflauf Das Prüfverfahren ist gemäß Nummer 7.3.4 nach allen darin festgelegten Grundsätzen durchzuführen, jedoch mit einer geringeren Anzahl von zu messenden OP. Alternativ kann der Hersteller entscheiden, den gesamten Satz von OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung zu messen, und zwar nach genau denselben Bestimmungen und Randbedingungen, wie sie bei der ursprünglichen Bauteilzertifizierung galten und im Beschreibungsbogen in Anlage 7 dokumentiert sind. Die zu messenden Ziel-OP sind anhand der normierten Sollleistung P@OPxxnorm zu bestimmen, die nach folgender Gleichung berechnet wird: Dabei ist: P@OPxx : die angestrebte elektrische FCS-Leistung an einem bestimmten OP zwischen dem niedrigsten und dem höchsten OP, wobei die Kennung xx von 01 bis nop läuft P@OPnop : die angestrebte elektrische FCS-Leistung am höchsten OP Die für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion zu messenden Ziel-OP sind aus den Ziel-OP der ursprünglichen Bauteilzertifizierung gemäß Nummer 7.3.4.1 auszuwählen und während der Bauteilzertifizierung im Beschreibungsbogen in Anlage 7 einzutragen. Die auszuwählenden Ziel-OP werden anhand der Werte der normierten Sollleistung gemäß den folgenden Buchstaben a bis e festgelegt: a) OP entspricht 0,15 oder nächstniedriger OP Gibt es keinen OP von höchstens 0,15, ist der niedrigste Ziel-OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung zu verwenden. b) Nächsthöherer OP zu 0,15 Wurde dieser OP bereits unter Buchstabe a für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ausgewählt, ist der nächsthöhere Ziel-OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung zu verwenden. c) Nächstgelegener OP zu 0,4 Liegen der nächstniedrigere und der nächsthöhere OP in exakt gleichem Abstand zu 0,4, so ist der nächstniedrigere OP für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion zu verwenden. Wurde dieser OP bereits unter Buchstabe b für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ausgewählt, ist der nächsthöhere Ziel-OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung zu verwenden. d) Nächstniedriger OP zu 0,7 Wurde dieser OP unter Buchstabe c für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ausgewählt, ist der nächsthöhere Ziel-OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung zu verwenden. e) OP entspricht 1,0 Falls dieser OP bereits unter Buchstabe d für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ausgewählt wurde, wird er nur einmal gemessen. Für die Ziel-OP, die für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion zu messen sind, gelten für die Ermittlung der Werte von P FCS, avg und die Bestimmungen aus Nummer 7.3.4 einschließlich aller ihrer Unterpunkte. In diesem Zusammenhang werden Ziel-OP, die mit der normierten Sollleistung von 1 zu messen sind, als OPnop betrachtet und nur einmal gemessen, während alle anderen Ziel-OP zweimal gemessen werden (d. h. im Anstieg und im Gefälle). · 5.7.3. Nachbearbeitung der Ergebnisse Alle gemäß Nummer 5.7.2 ermittelten Werte von P FCS, avg sind gemäß Nummer 7.5 dieses Anhangs zu verarbeiten, um die Werte der endgültigen tatsächlichen elektrischen Leistung P*el,FCS,net zu bestimmen. Anschließend sind die resultierenden Werte von P*el,FCS,net und der gemäß Nummer 5.7.2 ermittelte für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion um die Unsicherheitsabweichung der Messeinrichtungen gemäß den Buchstaben a bis f zu korrigieren: a) Die Differenz der Unsicherheit der Messeinrichtung in Prozent bei der Bauteil-Typgenehmigung und bei der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion gemäß dieser Anlage ist für die Messsysteme in Bezug auf Strom, Spannung und Kraftstoffmassendurchsatz zu berechnen. b) Die Differenz der Unsicherheit in Prozent gemäß Buchstabe a ist sowohl für den Anzeigewert des Analysegeräts als auch für den nach Nummer 3.1 dieses Anhangs festgelegten maximalen Kalibrierwert zu berechnen. c) Die Gesamtdifferenz der Unsicherheit in Bezug auf die elektrische Leistung ist gemäß der folgenden Gleichung zu berechnen: Dabei ist: ΔuU,max calib die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den maximalen Kalibrierwert für die Spannungsmessung [%] ΔuU,value die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den Anzeigewert des Analysegeräts für die Spannungsmessung [%] ΔuI,max calib die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den maximalen Kalibrierwert für die Strommessung [%] ΔuI,value die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den Anzeigewert des Analysegeräts für die Strommessung [%] · d) Die Gesamtdifferenz der Unsicherheit in Bezug auf den Kraftstoffmassendurchsatz ist anhand der folgenden Gleichung zu berechnen: Dabei ist: die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den maximalen Kalibrierwert für die Messung des Kraftstoffmassendurchsatzes [%] die Differenz der Unsicherheit in Bezug auf den Anzeigewert des Analysegeräts für die Messung des Kraftstoffmassendurchsatzes [%] · e) Alle gemäß Nummer 7.5 dieses Anhangs ermittelten Werte für P*el,FCS,net sind gemäß folgender Gleichung zu korrigieren: P*el,CoP = P*el,FCS,net (1 - ΔuP,el,CoP) Dabei ist: ΔuP,el,CoP die Gesamtdifferenz der Unsicherheit in Bezug auf die elektrische Leistung gemäß Buchstabe c · f) Alle gemäß Nummer 7.3.4.7 dieses Anhangs ermittelten Werte für sind gemäß folgender Gleichung zu korrigieren: mF,CoP = (1 + ) Dabei ist: die Gesamtdifferenz der Unsicherheit in Bezug auf den Kraftstoffmassendurchsatz gemäß Buchstabe d · · 5.7.4. Auswertung der Ergebnisse Für jeden Ziel-OP zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion wird der spezifische Kraftstoffverbrauch (SFCCoP) aus den entsprechenden Werten für P*el,CoP und mF,CoP berechnet, die gemäß Nummer 5.7.3 ermittelt werden, indem mF,CoP durch P*el,CoP dividiert wird. Der typgenehmigte spezifische Kraftstoffverbrauch SFCTA wird anhand der Daten aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung für P*el,FCS,net berechnet, die gemäß Nummer 7.5 dieses Anhangs und bestimmt und gemäß Nummer 7.3.4.7 dieses Anhangs für alle Ziel-OP aus der ursprünglichen Bauteilzertifizierung, die den für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion beantragten entsprechen, ermittelt wurden. Die SFCTA-Werte werden berechnet, indem durch den entsprechenden Wert von P*el,FCS,net für jeden Ziel-OP dividiert wird. Anschließend ist die absolute relative Abweichung (ARD) für jeden Ziel-OP für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion nach folgender Gleichung zu berechnen: ARD = Die Prüfung der Übereinstimmung der zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der ARD, der anhand der einzelnen ARD-Werte der jeweiligen Ziel-OP für die Prüfung der Übereinstimmung der Produktion ermittelt wurde, kleiner als 0,08 ist.“ · (24) In Anlage 13 werden folgende Nummern angefügt: „2. Brennstoffzellensysteme 2.1. Allgemeines Eine Familie von Brennstoffzellensystemen ist durch Konstruktions- und Leistungsmerkmale gekennzeichnet. Diese müssen für alle Mitglieder einer Familie die gleichen sein. Der Bauteil- oder Fahrzeughersteller kann entscheiden, welche FCS zu einer Familie gehören, wenn die in dieser Anlage aufgeführten Zugehörigkeitskriterien erfüllt sind. Die entsprechende Familie ist von der Genehmigungsbehörde zu genehmigen. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde die entsprechenden Daten zu den Mitgliedern einer Familie zur Verfügung stellen. 2.2. Sonderfälle In einigen Fällen sind Überschneidungen zwischen den Parametern möglich. Das muss berücksichtigt werden, damit gewährleistet ist, dass einer Familie nur FCS mit ähnlichen Eigenschaften zugeordnet werden. Der Hersteller muss solche Fälle ermitteln und der Genehmigungsbehörde mitteilen. Diese Sachlage ist anschließend als Kriterium für die Erstellung einer neuen Familie von FCS zu berücksichtigen. Sind Einrichtungen oder Merkmale vorhanden, die in Nummer 2.5 dieser Anlage nicht aufgeführt sind, aber die Leistung und/oder die Elektrizitätserzeugung stark beeinflussen, so muss der Hersteller die jeweiligen Einrichtungen oder Merkmale nach den anerkannten Regeln der Technik ermitteln und der Genehmigungsbehörde mitteilen. Diese Sachlage ist anschließend als Kriterium für die Erstellung einer neuen Familie von FCS zu berücksichtigen. 2.3. Familienkonzept Mit dem Familienkonzept werden Kriterien und Parameter festgelegt, die es dem Hersteller ermöglichen, FCS in Familien mit ähnlichen oder gleichen Daten zu gruppieren, die für den Kraftstoff- oder den Wasserstoffverbrauch relevant sind. 2.4. Besondere Bestimmungen zur Repräsentativität Die Genehmigungsbehörde kann zu dem Schluss kommen, dass die Leistungsparameter und der Kraftstoff- bzw. der Wasserstoffverbrauch der Familie von FCS durch zusätzliche Prüfungen am besten charakterisiert werden können. In diesem Fall muss der Hersteller die entsprechenden Informationen vorlegen, um das FCS innerhalb der Familie zu bestimmen, das die Familie am besten repräsentiert. Die Genehmigungsbehörde kann auf der Grundlage dieser Informationen auch zu dem Schluss kommen, dass der Hersteller eine neue Familie von FCS festlegen muss, die zur Erhöhung der Repräsentativität aus weniger Mitgliedern besteht. Weisen die Mitglieder einer Familie weitere Merkmale auf, von denen ein Einfluss auf die Leistungsparameter und/oder den Kraftstoff- bzw. Wasserstoffverbrauch erwartet werden kann, sind diese Merkmale ebenfalls zu bestimmen und bei der Auswahl des Stammmitglieds der Familie zu berücksichtigen. 2.5. Parameter zur Festlegung einer FCS-Familie Zusätzlich zu den nachstehenden Parametern kann der Hersteller weitere Kriterien einführen, mit denen die Festlegung enger gefasster Familien möglich ist. Diese Parameter müssen nicht zwangsläufig Einfluss auf die Leistung und/oder den Kraftstoff- bzw. Wasserstoffverbrauch haben. 2.5.1. Für alle Mitglieder einer FCS-Familie gelten folgende Kriterien: a) Alle Mitglieder einer Familie gehören derselben Art von FCS gemäß Tabelle 9 dieses Anhangs an. b) Brennstoffzellenstack mit einer Toleranz von ± 5 % bei Gewicht und Größe und mit einer Toleranz von ± 2 % bei der Anzahl der Zellen und der Zellfläche. c) PCS (falls zutreffend) mit einer Toleranz von ± 5 %: Wirkungsgrad. d) Kompressor mit einer Toleranz von ± 5 %: Wirkungsgrad. e) Befeuchter (falls zutreffend): ähnliche Anordnung und ähnliche Abmessungen. f) Pumpen (falls zutreffend): ähnliche Anordnung und ähnliche Abmessungen. g) Wärmetauscher: ähnliche Anordnung und ähnliche Abmessungen. h) Stecker: Änderungen sind zulässig. i) Leitungen: Änderungen sind zulässig. j) Medienaktuatoren: Änderungen sind zulässig. k) Gehäuse: Änderungen sind zulässig. l) Sensoren: Änderungen sind zulässig, sofern die Genauigkeit des im Zertifizierungsverfahren verwendeten ‚Stammsensors‘ noch erfüllt ist. m) Mindestanzahl der OP im angegebenen Betriebsbereich: Alle FCS derselben FCS-Familie müssen über eine Mindestanzahl von 8 Betriebspunkten gemäß Nummer 7.3.4.1 verfügen, die sich innerhalb ihres vom Hersteller gemäß Nummer 7.3.4 dieses Anhangs angegebenen individuellen Betriebsbereiches befinden. Nach Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde können Änderungen an den unter den Buchstaben a bis l genannten Bauteilen vorgenommen werden, wenn eine solide technische Begründung vorgelegt werden kann, aus der hervorgeht, dass sich die jeweilige Änderung nicht negativ auf die Leistungsparameter oder den Kraftstoffverbrauch auswirkt. 2.6. Wahl des Stammmitglieds Als Stammmitglied einer Familie von FCS ist das Mitglied mit der höchsten elektrischen Leistung zu wählen.“ · (25) In Anlage 14 Nummer 1.4 Tabelle 1 wird nach der Zeile „B“ folgende Zeile eingefügt: „F Brennstoffzellensystem (FCS)“ · (26) Anlage 15 wird wie folgt geändert: (a) Der Abschnitt „Satz Eingabeparameter für elektrische Maschinensysteme“ wird wie folgt geändert: (a) Tabelle 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Zeile „CertificationMethod“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Measured‘, ‚Standard values‘ “ (2) Die Zeile „DcDcConverterIncluded“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Auf ‚true‘ zu setzen, wenn das elektrische Maschinensystem einen Gleichstromwandler gemäß Nummer 4.1 dieses Anhangs umfasst. Hat der Parameter ‚CertificationMethod‘ den Wert ‚Standard values‘, so ist der Parameter stets auf ‚true‘ zu setzen.“ · (b) Tabelle 6 wird wie folgt geändert: (1) Die Zeile „CoolantTempInlet“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Ermittelt gemäß den Nummern 4.1.5.1 und 4.3.6 dieses Anhangs. Der Eingabewert ist als Mittelwert für beide Spannungsebenen anzugeben.“ (2) Die Zeile „CoolingPower“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Ermittelt gemäß den Nummern 4.1.5.1 und 4.3.6 dieses Anhangs. Der Eingabewert ist als Mittelwert für beide Spannungsebenen anzugeben.“ · · (b) Der Abschnitt „Satz Eingabeparameter für IEPC“ wird wie folgt geändert: (a) In Tabelle 1 wird die folgende Zeile angefügt: „DisengagementClutch P565 boolean [-] Ist der IEPC mit einer Funktion ausgestattet, die es ermöglicht, unter bestimmten Betriebsbedingungen alle EM innerhalb des Bauteils mechanisch vom übrigen Antriebsstrang des Fahrzeugs zu den Rädern hin zu trennen, so muss diese Eingabe auf ‚true‘ gesetzt werden. Der genaue Ort der Trennung kann sich auch weiter unterhalb der EMs-Ausgangswellen befinden und bedeuten, dass einige der Getriebeteile des IEPC ausgekuppelt werden.“ · (b) Die Tabelle 2 Zeile „MaxOutputShaftTorque“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „[Fakultativ: Bei einem IEPC vom Konstruktionstyp ‚Radmotor‘ muss der angegebene Wert für das maximale Drehmoment an der Ausgangswelle des Bauteils der gemäß Nummer 4.1.1.2 dieses Anhangs gemessenen Konfiguration entsprechen (d. h. wenn zwei dieser Bauteile gemessen wurden, muss der angegebene Wert doppelt so hoch sein wie bei einer Messung eines einzigen Bauteils).“ (c) Die Überschrift von Tabelle 4 erhält folgende Fassung: „Eingabeparameter ‚IEPC/MaxMinTorque‘ für jeden Betriebspunkt, für jede gemessene Spannung und für jeden gemessenen Vorwärtsgang (fakultative getriebeabhängige Messung gemäß Nummer 4.2.2 Buchstabe c dieses Anhangs)“ (d) Tabelle 7 Zeilen „CoolantTempInlet“ und „CoolingPower“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Ermittelt gemäß den Nummern 4.1.5.1 und 4.3.6 dieses Anhangs. Der Eingabewert ist als Mittelwert für beide Spannungsebenen anzugeben.“ · (c) Der Abschnitt „Satz Eingabeparameter für Batteriesysteme“ wird wie folgt geändert: (a) Tabelle 1 wird wie folgt geändert: (1) In der Zeile „RatedCapacity“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Hat der Parameter ‚CertificationMethod‘ den Wert ‚Standard values‘, so sind diese Werte gemäß Anlage 10 Nummer 1 Buchstabe b zu bestimmen.“ (2) Die Zeile „JunctionboxIncluded“ Spalte „Parameter ID“ erhält folgende Fassung: „P516“ · (b) Tabelle 4 wird wie folgt geändert: (1) In Zeile „SOC“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ wird der Text gestrichen. (2) In den Zeilen „MaxChargingCurrent“ und „MaxDischargingCurrent“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Hat der Parameter ‚Certification Method‘ den Wert ‚Standard values‘, so sind diese Werte gemäß Anlage 10 Nummer 1 Buchstabe e zu bestimmen, und alle Werte müssen ein positives Vorzeichen aufweisen.“ · · (d) Abschnitt „Satz Eingabeparameter für Kondensatorsysteme“ Tabelle 1 wird wie folgt geändert: (a) Zeile „CertificationMethod“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Measured‘, ‚Standard values‘ “ (b) In Zeile „InternalResistance“ Spalte „Einheit“ wird folgender Text angefügt: „[mOhm]“ (c) Die Zeile „TestingTemperature“ Spalte „Parameter ID“ erhält folgende Fassung: „P537“ · (e) Der folgende Abschnitt wird angefügt: „ Satz Eingabeparameter für Brennstoffzellensysteme Tabelle 1 Eingabeparameter ‚Fuel cell system/General‘ Parameterbezeichnung Parameter-ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Manufacturer P566 token — Modell P567 token — CertificationNumber P568 token — Datum P569 dateTime — Datum und Uhrzeit der Erstellung des Bauteil-Hashs AppVersion P570 token — Herstellerspezifische Angaben zu den Instrumenten, die für die Auswertung und Verarbeitung der Bauteilmessdaten verwendet werden CertificationMethod P571 string — Zulässige Werte: ‚Measured‘, ‚Standard values‘ FCSRatedPower P572 integer kW Ermittelt gemäß Anhang 6 Anlage 1 Nummer 4.6 der UN-Regelung Nr. 100 Tabelle 2 Eingabeparameter ‚Fuel cell system/FuelMap‘ für jeden gemessenen Betriebspunkt Parameterbezeichnung Parameter-ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz OutputPower P573 double, 2 kW Vom FCS zur Verfügung gestellte elektrische Leistung, ermittelt gemäß Nummer 7.5.3 FuelConsumption P574 double, 2 g/h Kraftstoffmassendurchsatz gemäß Nummer 7.5.3“ · ·
„ANHANG Xb ZERTIFIZIERUNG VON ELEKTRISCHEN ANTRIEBSSTRANGBAUTEILEN 1. Einführung Die in diesem Anhang beschriebenen Bauteilprüfverfahren liefern Eingabedaten…
Anhang IIIA der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert: (1) Nummer 1.2.12 erhält folgende Fassung: „1.2.12. ‚Abgasemissionen‘ bezeichnet…
Anhang Xa der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert: (1) In Nummer 1 erhalten der erste, zweite und dritte Absatz folgende Fassung: „Dieser Anhang…
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 wird wie folgt geändert: 1. in Abschnitt 4.1 wird folgender Wortlaut zwischen dem zweiten und dritten Absatz…
Anhang VI wird wie folgt geändert: (1) in Nummer 2 Ziffer 16 wird folgender Satz angefügt: „In einigen Fällen ist ein ständiger Schlupf bei starren Getrieben…
„ANHANG IIIA 1. ABKÜRZUNGEN Abkürzungen beziehen sich allgemein sowohl auf die Singular- als auch die Pluralform der abgekürzten Termini. CLD —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.