Erwägungsgrund 31 32018R0858
Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Marktüberwachung ist die Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften bei auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten auf der Grundlage einer fundierten Risikobewertung von grundlegender Bedeutung. Diese Nachprüfung der Einhaltung würde in Verbindung mit der Einführung einer jährlichen Mindestanzahl an Prüfungen bei Fahrzeugen ebenfalls dazu beitragen, die Verpflichtungen im Bereich der Marktüberwachung unionsweit wirksam umzusetzen.