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Die Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels sollte von Europol nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/794 und der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen der Union, einschließlich der Grundsätze der Zweckbindung und der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, durchgeführt werden.