Erwägungsgrund 23 32016R0794
Um die unter die Ziele von Europol fallenden Straftaten verhüten und bekämpfen zu können, benötigt Europol möglichst umfassende und aktuelle Informationen. Daher sollte Europol in der Lage sein, ihr von Mitgliedstaaten, Unionseinrichtungen, Drittstaaten, internationalen Organisationen und — unter in dieser Verordnung festgelegten strengen Bedingungen — von privaten Parteien übermittelte oder aus öffentlichen Quellen stammende Daten zu verarbeiten, um kriminelle Erscheinungsformen und Entwicklungstrends erkennen, Informationen über kriminelle Netze zusammentragen und Zusammenhänge zwischen Straftaten unterschiedlicher Art aufdecken zu können.