Erwägungsgrund 40 32025R2643
Bei der Bewertung der von Antragstellern eingereichten Vorschläge sollte die Kommission besonders darauf achten, welchen Beitrag diese Vorschläge zu den Zielen dieser Verordnung leisten. Die Vorschläge sollten insbesondere im Hinblick auf ihren Beitrag zur Steigerung der industriellen Bereitschaft und Resilienz im Verteidigungsbereich und ihren Beitrag zur grenzübergreifenden industriellen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zwischen den Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern und der Ukraine bewertet werden.