Erwägungsgrund 11 32025R2643
Russland muss in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden und für den massiven Schaden aufkommen, der durch seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellt, verursacht wurde. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern und im Einklang mit dem Unions- und dem Völkerrecht weiterhin auf dieses Ziel hinarbeiten und dabei den schwerwiegenden Verstoß Russlands gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt und den Grundsatz der staatlichen Verantwortung für völkerrechtswidrige Handlungen berücksichtigen, einschließlich der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten finanziell bezifferbaren Schadens. In Abstimmung mit den internationalen Partnern sind Fortschritte in der Frage erzielt worden, wie außerordentliche Einnahmen privater Rechtsträger, die direkt aus der Immobilisierung der staatlichen Vermögenswerte Russlands stammen, im Einklang mit den geltenden vertraglichen Verpflichtungen sowie mit dem Unions- und dem Völkerrecht in die Unterstützung der Ukraine einschließlich der ukrainischen DTIB geleitet werden könnten. Zusätzliche Unterstützung könnte durch die Übertragung außerordentlicher Barbestände von Zentralverwahrern, die sich aus unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen aus der Immobilisierung der staatlichen Vermögenswerte Russlands oder aus anderen einschlägigen restriktiven Maßnahmen der Union ergeben, herangezogen werden.