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Ein öffentlicher Auftraggeber eines Mitgliedstaats kann, wenn er eine neue echte Initiative zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich einrichtet oder sich einer entsprechenden bestehenden Initiative anschließt, die durch eine völkerrechtliche Übereinkunft oder eine Vereinbarung zwischen Mitgliedstaaten und, sofern relevant, einem oder mehreren assoziierten Ländern oder der Ukraine mit dem Ziel der Konvergenz der militärischen Fähigkeiten eingerichtet wurde, gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2009/81/EG einen Auftrag an ein Unternehmen vergeben oder eine Rahmenvereinbarung über ein Verteidigungsgut mit einem Unternehmen schließen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
das betreffende Unternehmen erfüllt Kriterien, die den in Artikel 9 Absätze 1, 3 und 4 festgelegten Kriterien gleichwertig sind;
die im einleitenden Satz des vorliegenden Artikels genannte Initiative zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wurde vor Beginn des Vergabeverfahrens durch den öffentlichen Auftraggeber des betreffenden Mitgliedstaats eingeleitet;
einer der anderen an der im einleitenden Satz genannten Initiative zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich teilnehmenden Mitgliedstaaten hat bereits einen Auftrag an das dieses Unternehmen vergeben oder mit diesem eine Rahmenvereinbarung über ein Verteidigungsgut geschlossen;
das zu beschaffende Verteidigungsgut ist mit dem unter Buchstabe c des vorliegenden Artikels genannten Verteidigungsgut identisch oder wurde nur geringfügig geändert;
die Vergabe des Auftrags oder der Abschluss des Rahmenübereinkommens ist für die Durchführung der unter s Buchstabe b des vorliegenden Artikels genannten Initiative zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich erforderlich.
soweit der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann, zum…
In den letzten Jahren haben sich die Mitgliedstaaten zunehmend an der Verteidigungszusammenarbeit beteiligt, insbesondere um ihre militärischen Fähigkeiten…
Die an einer gemeinsamen Beschaffung teilnehmenden Mitgliedstaaten und assoziierten Länder vereinbaren untereinander die Einzelheiten für den Schutz von…
die sich aus einem internationalen Abkommen oder einer internationalen Vereinbarung im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen ergeben, das oder die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Vergabeverfahren und die Aufträge für sonstige Güter für Verteidigungszwecke, die im Rahmen der über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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