Erwägungsgrund 8 32025R2643
Am 23. Juni 2022 beschloss der Europäische Rat, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, wodurch der deutliche Wille zum Ausdruck gebracht wurde, den Wiederaufbau mit Reformen auf ihrem Weg in die Union zu verknüpfen. Am 15. Dezember 2023 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, und erklärte, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten nach wie vor entschlossen seien, sich langfristig und zusammen mit Partnern an Sicherheitszusagen für die Ukraine zu beteiligen, die der Ukraine dabei helfen werden, sich zu verteidigen, Destabilisierungsversuchen standzuhalten und Angriffshandlungen in Zukunft zu verhindern. Die intensive Unterstützung der Ukraine ist eine der wichtigsten Prioritäten der Union und eine angemessene Vorgehensweise angesichts der festen politischen Zusage der Union, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen.