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Maßnahmen, die die Stärkung der ukrainischen DTIB unterstützen, sollten durch die Union finanziell unterstützt werden. Insbesondere sollte das Unterstützungsinstrument für die Ukraine im Rahmen der vorliegenden Verordnung Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen, mit der Ukraine und der ukrainischen DTIB zusammenzuarbeiten, um die ukrainischen Herstellungskapazitäten im Verteidigungsbereich zu erhöhen und die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern aus der ukrainischen DTIB zu fördern. Diese Unterstützung ergänzt die im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Ukraine-Fazilität geleistete Unterstützung und die militärische Unterstützung für die Ukraine im Rahmen der mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates eingerichteten Europäischen Friedensfazilität und über bilaterale Hilfen der Mitgliedstaaten. Sie steht auch im Einklang mit der fortgesetzten und unverbrüchlichen Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.
Das in Absatz 1 genannte Ziel wird mit Schwerpunkt auf die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der EDTIB und der ukrainischen DTIB —…
Aus dem Programm und dem Unterstützungsinstrument für die Ukraine sollte im Einklang mit der Haushaltsordnung finanzielle Unterstützung für Maßnahmen…
Damit die Ukraine die finanzielle und wirtschaftliche Hilfe in der Weise nutzen kann, die den Umständen am besten entspricht, ist es angebracht, ihr zu…
Angesichts der Notwendigkeit, besser und gemeinsam in die Wettbewerbsfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der EDTIB, die zeitnahe Verfügbarkeit von…
Der durch den Angriffskrieg Russlands für die ukrainische Wirtschaft, Gesellschaft und Infrastruktur und insbesondere für die ukrainische technologische und…
Es sollte finanzielle und wirtschaftliche Hilfe in Form von Budgethilfe bereitgestellt werden, um die Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.