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Nationale Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen erstrecken sich nur auf das jeweilige nationale Hoheitsgebiet. Sie sollen den Bedürfnissen der Bevölkerung des die Zwangslizenz erteilenden Mitgliedstaats entsprechen und dem öffentlichen Interesse dieses Mitgliedstaats dienen. Dieser begrenzte räumliche Anwendungsbereich der nationalen Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen wird ergänzt durch die Tatsache, dass die Patentrechte in Bezug auf Erzeugnisse, die im Rahmen einer Zwangslizenz hergestellt werden, nicht erschöpfend sind. Folglich stellen diese Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen keine geeignete Lösung für grenzüberschreitende Herstellungsprozesse dar, und daher gibt es keinen funktionierenden Binnenmarkt für Erzeugnisse, die im Rahmen einer solchen Zwangslizenz hergestellt werden. Abgesehen davon, dass die Erteilung einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Zwangslizenzen ein bedeutendes Hindernis für die grenzüberschreitende Versorgung innerhalb des Binnenmarkts darstellt, birgt sie auch die Gefahr, dass die von den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen einander widersprechen oder nicht kohärent zueinander sind. Daher scheint der derzeitige Rahmen für die Erteilung von Zwangslizenzen unzureichend zu sein, um den realen Gegebenheiten des Binnenmarktes und den in ihm bestehenden grenzüberschreitenden Lieferketten gerecht zu werden. Aufgrund dieses suboptimalen Rahmens für die Erteilung von Zwangslizenzen ist die Union nicht in der Lage, im Fall einer Krise oder eines Notfalls, wenn andere Mittel als eine unionsweite Zwangslizenz, unter anderem freiwillige Vereinbarungen, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nicht erreicht werden konnten, und wenn durch andere Mittel als eine unionsweite Zwangslizenz ein angemessener und rascher Zugang zu krisenrelevanten Erzeugnissen oder zu Verfahren, die für die Herstellung dieser Erzeugnisse erforderlich sind, die durch Rechte des geistigen Eigentums erfasst sind, nicht gewährleistet werden konnte, auf ein zusätzliches Instrument zurückzugreifen. Die Union und ihre Mitgliedstaaten richten ihre Anstrengungen darauf, ihre Krisenfestigkeit zu verbessern; daher bedarf es eines optimalen Systems zur Erteilung von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement, in dessen Rahmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang genutzt werden und die Mitgliedstaaten einander in Krisen Unterstützung leisten können.
Alle Mitgliedstaaten haben einen Rahmen für die Erteilung von Zwangslizenzen für Patente in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen. Gemäß den nationalen…
Krisenrelevante Erzeugnisse, die im Rahmen einer unionsweiten Zwangslizenz hergestellt oder vermarktet werden, dürfen ausschließlich auf dem Binnenmarkt…
Daher ist es notwendig, auf Unionsebene ein System zur Erteilung von Zwangslizenz für das Krisenmanagement einzuführen, und zwar zusätzlich zu nationalen…
Im Rahmen eines Krisen- oder Notfallmodus der Union nach einem Krisen- oder Notfallmechanismus gemäß einem im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsakt…
Nach den Krisen- oder Notfallmechanismen der Union sind gezielte Maßnahmen vorgesehen, um für die Versorgung in der Union mit Erzeugnissen zu sorgen, die für…
Die Möglichkeit der Erteilung einer Zwangslizenz auf Unionsebene sollte nicht nur in Bezug auf den Binnenmarkt zur Verfügung stehen. Es sollte auch möglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.