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Um eine reibungslose Durchführung der mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen zu gewährleisten und um ein erforderliches Maß an Kohärenz zwischen der Verringerung des Verwaltungsaufwands für die an der Erstellung des jährlichen Leistungsberichts für das Agrar-Haushaltsjahr 2025 beteiligten Behörden der Mitgliedstaaten einerseits und der Streichung des jährlichen Leistungsabschlusses ab dem Agrar-Haushaltsjahr 2025 andererseits sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die einschlägigen Bestimmungen über den jährlichen Leistungsbericht und den Leistungsabschluss sollten für das Agrar-Haushaltsjahr 2025 und alle folgenden Agrar-Haushaltsjahre gelten und sollten keine Auswirkungen auf die vorangegangenen Agrar-Haushaltsjahre haben.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt für die Finanzierung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 32 und Artikel 2 Nummern 1, 2, 3, 4…
Angesichts der Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte rasch zu entlasten, damit die Mitgliedstaaten die Erholung der Wirtschaft weiterhin unterstützen…
Um eine reibungslose Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen und aus Gründen der Dringlichkeit angesichts des dringenden Bedarfs, die…
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021. Artikel 1 gilt jedoch nicht…
Aus Gründen der Kohärenz sollte die vorliegende Verordnung am selben Tag in Kraft treten wie der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 und ab demselben Tag des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.