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Wie in den Leitlinien für die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Erzeugnisse dargelegt, sollte in Fällen, in denen die Tätigkeiten angesichts aller relevanten Umstände unbedeutend sind, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die gelegentliche extensive oder gelegentliche Beweidung in kleinem Maßstab in Wäldern sollte nicht als überwiegend angesehen werden, solange die Erzeugung und die damit verbundenen Tätigkeiten keine nachteiligen Auswirkungen auf den Lebensraum des Waldes haben.
Um zu beurteilen, ob eine Menge eines einschlägigen Erzeugnisses oder eines einschlägigen Rohstoffs, die mit der in der Verordnung (EU) 2023/1115 des…
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Die Kommission hat erhebliche Schritte unternommen, um die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1115 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und…
Diese Verordnung sollte für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des berechtigten Vertrauens der Marktteilnehmer und Händler, die die relevanten…
Wiederherstellungsmaßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung zur Wiederherstellung oder Erhaltung bestimmter in Anhang I aufgeführter Lebensraumtypen wie etwa…
Um nicht gerechtfertigte Belastungen von kleinen Unternehmen fernzuhalten, sollten die Regeln für gute Herstellungspraxis dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.