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Alle Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder diese Erzeugnisse ausführen, fallen unabhängig von ihrer Größe in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1115. Dadurch entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand für Kleinst- oder Kleinerzeuger, die ihre eigenen Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen. Um den Bedenken im Zusammenhang mit Marktteilnehmern von Kleinst- oder Kleinunternehmen, die ihre eigenen Erzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen, Rechnung zu tragen und die Belastung des Informationssystems weiter zu verringern, ist es erforderlich, eine neue Unterkategorie von Marktteilnehmern einzuführen, für die die Verpflichtung zur Übermittlung einer Sorgfaltserklärung nicht gelten sollte. Diese neue Unterkategorie der „Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger“ sollte natürliche Personen oder Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen umfassen, die in einem Land, das gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 als Land mit geringem Risiko eingestuft wurde, niedergelassen sind und relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, die sie selbst in diesem Land erzeugt haben, d. h. sie haben die in den relevanten Erzeugnissen enthaltenen relevanten Rohstoffe auf betreffenden Grundstücken oder – in Bezug auf Rinder – in Betrieben selbst angebaut, geerntet, gewonnen oder aufgezogen. Sowohl in als auch außerhalb der Union niedergelassene Marktteilnehmer sollten unter die Definition des Begriffs Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger fallen.
„Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger“ Marktteilnehmer jeglicher Rechtsform, bei denen es sich um natürliche Personen oder Kleinstunternehmen oder kleine…
Mit Ausnahme der Fälle, in denen eine gemäß Artikel 10 durchgeführte Risikobewertung ergeben hat, dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko…
Die folgenden Nummern werden eingefügt: „15a. ‚Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger‘ Marktteilnehmer jeglicher Rechtsform, bei denen es sich um natürliche Personen…
Um Rechtsklarheit dahin gehend zu schaffen, dass alle Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform von den…
Im Rahmen der Bemühungen um eine Vereinfachung sollte darüber hinaus der Verwaltungsaufwand verringert werden, der sich aus den Verpflichtungen für…
Um sicherzustellen, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/1115 erreicht werden, müssen Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem Markt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.