Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung bringt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) keinen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand und keine übermäßigen wirtschaftlichen Folgen mit sich. Nach Konsultation der Interessenträger wurde die besondere Situation von KMU in dieser Verordnung soweit möglich berücksichtigt. Eine generelle Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen, die die Mehrheit der Unternehmen bilden, wurde angesichts des ordnungspolitischen Ziels des Pflanzenschutzes nicht in Erwägung gezogen.
Diese Verordnung sollte für kleine und mittlere Unternehmen keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und keine unverhältnismäßigen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 muss die Situation von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gesondert behandelt werden. Zur…
Bestimmungen über die Verträge sollten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für andere Endnutzer, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere…
Alle im Rahmen dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen sollten gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, damit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht,…
Die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sollten im Zusammenhang mit administrativen Auflagen der besonderen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung…
Die Pflicht zu gebotener Sorgfalt sollte für alle Nutzer unabhängig von ihrer Größe und auch für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.