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Außerdem müssen Synergieeffekte zwischen dem EVF und anderen Programmen der Union genutzt werden. Zu diesem Zweck sollte es den Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, Drittländern, internationalen Finanzinstitutionen oder sonstigen Dritten möglich sein, freiwillige Beiträge zum EVF als externe zweckgebundene Einnahmen zu leisten. Freiwillige Übertragungen von Mitteln, die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugewiesen werden, an den EVF und die Kombination von Beiträgen aus dem EVF mit anderen Unionsprogrammen für spezifische Maßnahmen sollten möglich sein, sofern die kumulierte Unionsunterstützung die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme nicht übersteigt.
Aus Gründen der Vereinfachung und um den Zeitpunkt der Beiträge der Mitgliedstaaten besser an den entsprechenden Zahlungsbedarf anzupassen, sollten alle…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, zusätzliche Mittel als externe zweckgebundene Einnahmen zur Verfügung zu stellen, die nach…
Um mit den vollständig oder teilweise aus dem Haushalt der Union finanzierten Investitionen einen möglichst hohen Mehrwert zu erzielen, sollten Synergien…
Um mit den ganz oder teilweise aus dem Haushalt der Union finanzierten Investitionen einen möglichst hohen Mehrwert zu erzielen, sollten Synergien insbesondere…
Mehrländerprojekte sollten in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsquellen der Union und der Mitgliedstaaten — und gegebenenfalls von Drittländern, die mit…
Um mit den ganz oder teilweise aus dem Haushalt der Union finanzierten Investitionen einen möglichst hohen Mehrwert zu erzielen, sollten Synergien insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.