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Indem natürliche Personen leichteren und schnelleren Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhalten, können sie mögliche Fehler wie falsche Angaben oder falsch zugeordnete Patientenakten erkennen. In solchen Fällen sollten natürliche Personen die Möglichkeit haben, online die Berichtigung unrichtiger personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten unverzüglich und kostenlos über einen Zugangsdienst für elektronische Gesundheitsdaten zu verlangen. Derartige Berichtigungsersuchen sollten von den einschlägigen Verantwortlichen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 bearbeitet werden, erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit einschlägiger Spezialisierung, die für die Behandlung der natürlichen Personen verantwortlich sind.
Die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten ermöglichen es natürlichen Personen, die Berichtigung ihrer personenbezogenen…
Natürliche Personen haben das Recht, Informationen, auch durch automatische Benachrichtigungen, über jeden Zugriff auf ihre personenbezogenen elektronischen…
Der Zugang zu EHR durch Gesundheitsdienstleister oder andere Einzelpersonen sollte für die betroffenen natürlichen Personen transparent sein. Zugangsdienste für…
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs sollte jede natürliche oder juristische Person das…
Während die durch die Verordnung (EU) 2016/679 verliehenen Rechte weiterhin gelten sollten, sollte das in der Verordnung (EU) 2016/679 verankerte Recht einer…
Um die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zu ergänzen, sollten natürliche Personen die Möglichkeit haben, ihren EHR elektronische Gesundheitsdaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.