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Der Zugang zu EHR durch Gesundheitsdienstleister oder andere Einzelpersonen sollte für die betroffenen natürlichen Personen transparent sein. Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten sollten detaillierte Informationen über den Datenzugang zur Verfügung stellen, etwa darüber, wann welche Stelle oder natürliche Person auf die Daten zugegriffen hat und auf welche Daten zugegriffen wurde. Natürliche Personen sollten auch die Möglichkeit haben, automatische Benachrichtigungen über Zugriffe auf sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten über die Zugangsdienste für Angehörige der Gesundheitsberufe zu aktivieren oder zu deaktivieren.
Für die Gesundheitsversorgung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Angehörige der Gesundheitsberufe, auch für die grenzüberschreitende Versorgung, über…
Natürliche Personen haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten Zugang zumindest zu den sie betreffenden…
Natürliche Personen haben das Recht, Informationen, auch durch automatische Benachrichtigungen, über jeden Zugriff auf ihre personenbezogenen elektronischen…
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten machen Informationen über die Bedingungen, unter denen elektronische Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zur…
Indem natürliche Personen leichteren und schnelleren Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhalten, können sie mögliche Fehler wie…
Um die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zu ergänzen, sollten natürliche Personen die Möglichkeit haben, ihren EHR elektronische Gesundheitsdaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.