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Im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 ist das Recht auf Datenübertragbarkeit auf Daten beschränkt, die auf der Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags verarbeitet werden und die die betroffene Person einem Verantwortlichen zur Verfügung stellt. Außerdem haben natürliche Personen im Rahmen jener Verordnung nur insoweit Anspruch auf direkte Übermittlung der personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen an einen anderen, als dies technisch machbar ist. Die Verordnung (EU) 2016/679 sieht jedoch keine Verpflichtung vor, die Machbarkeit dieser direkten Übertragung technisch möglich zu machen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit sollte im Rahmen der vorliegenden Verordnung ergänzt werden, sodass natürliche Personen in die Lage versetzt werden, den von ihnen gewählten Angehörigen der Gesundheitsberufe Zugang zumindest zu den prioritären Kategorien ihrer personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten zu gewähren, diese Gesundheitsdaten mit diesen Angehörigen der Gesundheitsberufe auszutauschen und diese Gesundheitsdaten herunterzuladen. Darüber hinaus sollten natürliche Personen das Recht haben, von einem Gesundheitsdienstleister zu verlangen, einen Teil ihrer elektronischen Gesundheitsdaten an einen eindeutig bestimmten Empfänger aus dem Bereich der sozialen Sicherheit oder der Erstattungsdienste zu übermitteln. Eine solche Übertragung sollte nur in eine Richtung erfolgen.
Natürliche Personen haben das Recht, von einem Gesundheitsdienstleister die Übermittlung eines Teils ihrer personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten an…
Der in der vorliegenden Verordnung festgelegte Rahmen sollte auf dem in der Verordnung (EU) 2016/679 verankerten Recht auf Datenübertragbarkeit aufbauen, indem…
Während die durch die Verordnung (EU) 2016/679 verliehenen Rechte weiterhin gelten sollten, sollte das in der Verordnung (EU) 2016/679 verankerte Recht einer…
Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält besondere Bestimmungen über die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Der EHDS…
Um die Ausübung der ergänzenden Zugangs- und Übertragbarkeitsrechte, die im Rahmen dieser Verordnung geschaffen werden, zu erleichtern, sollten die…
Produktdaten oder verbundene Dienstdaten sollten Dritten nur auf Verlangen des Nutzers bereitgestellt werden. Dementsprechend ergänzt die vorliegende Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.