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Jede natürliche oder juristische Person sollte unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen sie betreffende rechtsverbindliche Entscheidungen einer Stelle für digitale Gesundheit haben oder wenn eine Stelle für digitale Gesundheit eine Beschwerde nicht bearbeitet oder die natürliche oder juristische Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Fortschritt oder das Ergebnis der Beschwerde unterrichtet. Für Gerichtsverfahren gegen eine Stelle für digitale Gesundheit sollten die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sein, in dem die Stelle für digitale Gesundheit ihren Sitz hat.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder justiziellen Rechtsbehelfs haben natürliche und juristische Personen das Recht, einzeln oder, sofern…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es auf nationaler Ebene wirksame Verfahren gibt, nach denen jeder Nutzer oder Anbieter elektronischer…
Unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben natürliche und juristische Personen das Recht, einzeln oder, sofern…
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs sollte jede natürliche oder juristische Person das…
Die Stellen für digitale Gesundheit sollten über ausreichende technische Kompetenzen verfügen, möglicherweise indem sie Sachverständige verschiedener…
Die Mitgliedstaaten sollten einschlägige Stellen für digitale Gesundheit benennen, die mit der Planung und Umsetzung von Standards für den Zugang zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.