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Die Mitgliedstaaten sollten einschlägige Stellen für digitale Gesundheit benennen, die mit der Planung und Umsetzung von Standards für den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten und deren Übermittlung sowie mit der Durchsetzung der Rechte von natürlichen Personen und Angehörigen der Gesundheitsberufe betraut werden, entweder als gesonderte Einrichtungen oder als Teil bestehender Behörden. Die Bediensteten der Stelle für digitale Gesundheit sollten keine finanziellen oder sonstigen Interessen an Branchen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten haben, die ihre Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits Stellen für digitale Gesundheit, die sich mit EHR, Interoperabilität, Sicherheit oder Standardisierung befassen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollten die Stellen für digitale Gesundheit insbesondere mit den gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten Aufsichtsbehörden und den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 eingerichteten Aufsichtsstellen zusammenarbeiten. Die Stellen für digitale Gesundheit können auch mit dem gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz, der gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, dem gemäß der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Dateninnovationsrat und den gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Beteiligung nationaler Akteure an der Zusammenarbeit auf Unionsebene, die Weitergabe von Fachwissen und die Beratung bei der Konzeption von Lösungen, die zur Erreichung der Ziele des EHDS erforderlich sind, erleichtern.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Praktiken der Stellen für digitale Gesundheit;
Jeder Mitgliedstaat benennt mindestens eine Stelle für digitale Gesundheit, die für die Umsetzung und Durchsetzung dieses Kapitels auf nationaler Ebene…
Die Stellen für digitale Gesundheit in den betroffenen Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um Beschwerden im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Austausch…
Die Stellen für digitale Gesundheit sollten über ausreichende technische Kompetenzen verfügen, möglicherweise indem sie Sachverständige verschiedener…
Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung, einschließlich in Bezug auf die grenzüberschreitenden Interoperabilität von elektronischen Gesundheitsdaten, zu…
Die Einrichtung einer oder mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten unterstützen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.