Erwägungsgrund 81 32025R0327
Da die Anbindung an HealthData@EU auch die Übermittlung personenbezogener Daten des Antragstellers oder des Gesundheitsdatennutzers in Drittländer mit sich bringen könnte, müssen für eine solche Weitergabe einschlägige Übermittlungsinstrumente gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 vorhanden sein.