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Für die Sekundärnutzung verwendete elektronische Gesundheitsdaten können großen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringen. Die Nutzung von Realdaten und von Erkenntnissen aus der Praxis, einschließlich der von Patienten gemeldeten Ergebnisse, für evidenzbasierte regulatorische und politische Zwecke sowie für Forschung, Bewertung von Gesundheitstechnologien und klinische Ziele sollte gefördert werden. Realdaten und Erkenntnisse aus der Praxis verfügen über das Potenzial, die derzeit zur Verfügung gestellten Gesundheitsdaten zu ergänzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass die Datensätze, die gemäß der vorliegenden Verordnung für die Sekundärnutzung zur Verfügung gestellt werden, so vollständig wie möglich sind. Die vorliegende Verordnung enthält die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um bestimmte Risiken, die mit der Erzielung dieser Vorteile verbunden sind, zu mindern. Die Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten erfolgt auf der Grundlage pseudonimisierter oder anonymisierter Daten, um die Identifizierung der betroffenen Personen auszuschließen.
die Verbesserung der Pflege, der Optimierung der Behandlung und der Gesundheitsversorgung auf der Grundlage der elektronischen Gesundheitsdaten anderer…
eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen müssen und vorgesehen sind, um jeglichen Missbrauch der…
Im Zusammenhang mit dem EHDS sind die elektronischen Gesundheitsdaten bereits vorhanden und werden unter anderem von Gesundheitsdienstleistern, Berufsverbänden,…
Elektronische Gesundheitsdaten, die durch Rechte am geistigen Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, einschließlich Daten über klinische Prüfungen,…
Um die Wirksamkeit der Sekundärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten zu erhöhen und die durch die vorliegende Verordnung gebotenen…
Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS sollte es öffentlichen, privaten, nicht gewinnorientierten Einrichtungen sowie einzelnen Forschenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.