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Um die Wirksamkeit der Sekundärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten zu erhöhen und die durch die vorliegende Verordnung gebotenen Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen, sollte die Verfügbarkeit der in Kapitel IV beschriebenen elektronischen Gesundheitsdaten im EHDS derart sein, dass die Daten möglichst zugänglich, hochwertig, bereit und geeignet sind, einen wissenschaftlichen, innovativen und gesellschaftlichen Wert und eine hohe Qualität zu schaffen. Bei den Arbeiten an der Umsetzung des EHDS und weiteren Verbesserungen der Datensätze sollte Datensätzen Vorrang eingeräumt werden, die am besten geeignet sind, einen solchen Wert und eine solche Qualität zu schaffen.
Im Zusammenhang mit dem EHDS sind die elektronischen Gesundheitsdaten bereits vorhanden und werden unter anderem von Gesundheitsdienstleistern, Berufsverbänden,…
Angesichts der Sensibilität personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten soll diese Verordnung sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene…
Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS sollte es öffentlichen, privaten, nicht gewinnorientierten Einrichtungen sowie einzelnen Forschenden…
Für die Sekundärnutzung verwendete elektronische Gesundheitsdaten können großen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringen. Die Nutzung von Realdaten und von…
Informationen über die Qualität und die Nutzbarkeit von Datensätzen erhöhen den Wert der Ergebnisse datenintensiver Forschung und Innovation erheblich und…
Elektronische Gesundheitsdaten, die durch Rechte am geistigen Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, einschließlich Daten über klinische Prüfungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.