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Mit dieser Verordnung wird keine Ermächtigung zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung geschaffen. Die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung durch die zuständigen Behörden sollte nicht zu den Zwecken der Sekundärnutzung gehören, die unter die vorliegende Verordnung fallen. Daher sollten Gerichte und andere Einrichtungen des Justizwesens nicht als Gesundheitsdatennutzer bei der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen dieser Verordnung betrachtet werden. Darüber hinaus sollten Gerichte und andere Einrichtungen des Justizwesens nicht unter die Definition des Begriffs „Gesundheitsdateninhaber“ fallen und daher nicht Adressaten der Verpflichtungen sein, die den Gesundheitsdateninhabern gemäß dieser Verordnung obliegen. Darüber hinaus bleiben die Befugnisse der zuständigen Behörden, für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen elektronische Gesundheitsdaten zu erhalten, von dieser Verordnung unberührt. Ebenso fallen elektronische Gesundheitsdaten, die sich zum Zwecke von Gerichtsverfahren im Besitz von Gerichten befinden, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
Entscheidung über Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten gemäß Artikel 67 der vorliegenden Verordnung, Erteilung und Ausstellung von Datengenehmigungen gemäß…
Bei der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten in den in Artikel 73 genannten sicheren Verarbeitungsumgebungen ist es den Gesundheitsdatennutzern…
Ohne bestehende vertragliche Vereinbarungen oder andere bestehende Mechanismen zu behindern oder zu ersetzen, zielt die vorliegende Verordnung darauf ab, einen…
Im Zusammenhang mit dem EHDS sind die elektronischen Gesundheitsdaten bereits vorhanden und werden unter anderem von Gesundheitsdienstleistern, Berufsverbänden,…
Öffentliche oder private Einrichtungen erhalten häufig Unterstützung aus öffentlichen Mitteln der Mitgliedstaaten oder der Union für die Erhebung und…
Für die Sekundärnutzung verwendete elektronische Gesundheitsdaten können großen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringen. Die Nutzung von Realdaten und von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.