Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Sekundärnutzung zu unterstützen, sollten die Gesundheitsdateninhaber davon absehen, die Daten zurückzuhalten, ungerechtfertigte Gebühren zu verlangen, die nicht transparent sind oder in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für die Bereitstellung von Daten oder gegebenenfalls zu den Grenzkosten für die Datenerhebung stehen, von den Gesundheitsdatennutzern zu verlangen, sie als Mitherausgeber ihrer Forschungsarbeiten zu nennen, oder andere Praktiken anzuwenden, die Gesundheitsdatennutzer von Datenanfragen abhalten könnten. Handelt es sich bei einem Gesundheitsdateninhaber um eine öffentliche Stelle, so sollte der mit seinen Kosten verbundene Teil der Gebühren nicht die Kosten der erstmaligen Erhebung der Daten abdecken. Ist für die Erteilung einer Datengenehmigung eine Ethikprüfung erforderlich, so sollte diese Prüfung einzelfallbezogen erfolgen.
Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, einschließlich des Zugangsdiensts der Union für Gesundheitsdaten oder vertrauenswürdigen Gesundheitsdateninhabern im Sinne…
gegebenenfalls Informationen über jegliche nach nationalem Recht erforderliche Bewertung der ethischen Aspekte der Verarbeitung, die an die Stelle einer eigenen…
die vom Gesundheitsdatennutzer zu entrichtenden Gebühren;
Im Zusammenhang mit dem EHDS sind die elektronischen Gesundheitsdaten bereits vorhanden und werden unter anderem von Gesundheitsdienstleistern, Berufsverbänden,…
Öffentliche oder private Einrichtungen erhalten häufig Unterstützung aus öffentlichen Mitteln der Mitgliedstaaten oder der Union für die Erhebung und…
Elektronische Gesundheitsdaten, die durch Rechte am geistigen Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, einschließlich Daten über klinische Prüfungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.