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Im Sinne der Transparenz sollten Zugangsstellen für Gesundheitsdaten auch alle zwei Jahre Tätigkeitsberichte veröffentlichen, die einen Überblick über ihre Tätigkeiten enthalten. Hat ein Mitgliedstaat mehr als eine Zugangsstelle für Gesundheitsdaten benannt, sollte die Koordinierungsstelle einen gemeinsamen Zweijahresbericht erstellen und veröffentlichen. Die Tätigkeitsberichte sollten einer im EHDS-Ausschuss vereinbarten Struktur folgen und einen Überblick über die Tätigkeiten bieten, einschließlich Informationen über Entscheidungen über Anträge, Prüfungen und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern. Zu diesen Interessenträgern können Vertreter natürlicher Personen, Patientenorganisationen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Forscher und Ethikausschüsse gehören.
Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten veröffentlicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und macht ihn auf ihrer Website öffentlich verfügbar. Benennt ein…
Die gemäß Artikel 19 benannten Stellen für digitale Gesundheit veröffentlichen alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, der einen umfassenden Überblick über…
Der EHDS-Ausschuss veröffentlicht seine Sitzungstermine und die Protokolle seiner Beratungen und gibt alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit heraus.
Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die für die Erfüllung der in den Artikeln 57, 58 und 59 genannten Aufgaben…
Die Einrichtung einer oder mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten unterstützen,…
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten Informationen über die verfügbaren Datensätze und deren Merkmale bereitstellen, damit die Gesundheitsdatennutzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.