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Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten für ihre Arbeit Gebühren unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2022/868 vorgesehenen horizontalen Vorschriften erheben dürfen. Bei der Höhe dieser Gebühren können die Situation und die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einzelnen Forschern oder öffentlichen Einrichtungen berücksichtigt werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein Maßnahmen für die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, die ermäßigte Gebühren für bestimmte Kategorien von Gesundheitsdatennutzern ermöglichen. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten in der Lage sein, die Kosten ihrer Tätigkeiten durch Gebühren zu decken, die auf verhältnismäßige, gerechtfertigte und transparente Weise festgelegt werden. Dies könnte zu höheren Gebühren für einige Gesundheitsdatennutzer führen, wenn die Bearbeitung ihrer Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten und Gesundheitsdatenanfragen mehr Arbeit erfordert. Die Gesundheitsdateninhaber sollten auch Gebühren für die Bereitstellung von Daten, die ihren Kosten entsprechen, erheben dürfen. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten über die Höhe dieser Gebühren entscheiden, die auch die vom Gesundheitsdateninhaber verlangten Gebühren umfassen könnten. Dem Gesundheitsdatennutzer sollten solche Gebühren durch die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in einer einzigen Rechnung in Rechnung gestellt werden. Die Zugangsstelle für Gesundheitsdaten sollte dann den einschlägigen Teil der entrichteten Gebühren an den Gesundheitsdateninhaber übermitteln. Um ein harmonisiertes Konzept für die Gebührenpolitik und -struktur sicherzustellen, sollte der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Für die nach der vorliegenden Verordnung erhobenen Gebühren sollte Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/2854 gelten.
Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, einschließlich des Zugangsdiensts der Union für Gesundheitsdaten oder vertrauenswürdigen Gesundheitsdateninhabern im Sinne…
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten die Anwendung von Kapitel IV der vorliegenden Verordnung überwachen und zu seiner einheitlichen Anwendung in der…
Es sollten Bestimmungen festgelegt werden, die es den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten ermöglichen, bei bestimmten Verstößen gegen die vorliegende Verordnung…
Die Einrichtung einer oder mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten unterstützen,…
Angesichts ihrer begrenzten Ressourcen sollten die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Priorisierungsregeln anwenden dürfen, z. B. die Priorisierung…
Um die Ausübung der ergänzenden Zugangs- und Übertragbarkeitsrechte, die im Rahmen dieser Verordnung geschaffen werden, zu erleichtern, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.