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Das Genehmigungsverfahren für den Zugang zu personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in verschiedenen Mitgliedstaaten kann für Gesundheitsdatennutzer repetitiv und umständlich sein. Soweit möglich sollten Synergieeffekte geschaffen werden, um den Aufwand und die Hindernisse für die Gesundheitsdatennutzer zu verringern. Dieses Ziel lässt sich unter anderem dadurch erreichen, dass der Grundsatz der einmaligen Antragstellung („Single Application Principle“) befolgt wird, d. h. der Gesundheitsdatennutzer kann mit einem einzigen Antrag die Genehmigung mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in verschiedenen Mitgliedstaaten oder von verschiedenen befugten Teilnehmern von HealthData@EU einholen.
Beantragt ein Antragsteller für Gesundheitsdaten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten von Gesundheitsdateninhabern, die in mehr als einem Mitgliedstaat…
Wenn Zugangsstellen für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, stellen sie sicher, dass der Zugang nur zu denjenigen…
Die Mitgliedstaaten sehen ein beschleunigtes Verfahren für Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten für öffentliche Stellen und Organe, Einrichtungen und sonstige…
Um sicherzustellen, dass alle Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Datengenehmigungen in ähnlicher Weise ausstellen, ist es erforderlich, für ähnliche Anfragen…
Angesichts ihrer begrenzten Ressourcen sollten die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Priorisierungsregeln anwenden dürfen, z. B. die Priorisierung…
Die Einrichtung einer oder mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten unterstützen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.