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Bei grenzüberschreitenden Registern oder Datenbanken wie den Registern der Europäischen Referenznetzwerke für seltene Krankheiten, die Daten von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern in mehreren Mitgliedstaaten erhalten, sollte die Zugangsstelle für Gesundheitsdaten des Mitgliedstaats, in dem die Koordinierungsstelle des Registers sich befindet, für die Gewährung des Datenzugangs zuständig sein.
Schließen sich Register oder Datenbanken aus mehreren Mitgliedstaaten auf Unionsebene zu einem einzigen Netz von Registern oder Datenbanken zusammen, können die…
Bei der Bearbeitung eines Antrags auf Zugang zu Gesundheitsdaten für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten gemäß Artikel 67 Absatz…
Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die für die Erfüllung der in den Artikeln 57, 58 und 59 genannten Aufgaben…
Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung, die in anderen Mitgliedstaaten gehostet werden,…
Die Einrichtung einer oder mehrerer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, die den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten unterstützen,…
Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten unterstützt und berät Datennutzende beim Zugang zu Gesundheitsdaten. Sie hat insbesondere die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.