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Nachdem Greenleaf Medical AB (im Folgenden „Antragsteller“) einen Antrag gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Appethyl® und der Verringerung des Körpergewichts (Frage Nr. EFSA-Q-2022-00096) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Appethyl® hilft Ihnen dabei, Ihr Körpergewicht bei leicht kalorienreduzierter Ernährung zu verringern.“
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nachdem das Unternehmen analyze & realize GmbH einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde…
Nachdem Actina einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nachdem InQpharm Europe Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Kemin Foods LC einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
In ihrer Stellungnahme kam die Behörde auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu dem Schluss, dass das Lebensmittel/der Lebensmittelbestandteil Appethyl®, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.