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Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sieht vor, dass die in den Artikeln 11 und 12 festgelegten Vorschriften über Migrationsgrenzwerte nicht für Kunststoffschichten in Mehrschicht-Verbundmaterialien und -gegenständen gelten. Da jedoch fertige Mehrschicht-Verbundmaterialien oder -gegenstände, bei denen die Schicht, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Kunststoffschicht ist, dieselben potenziellen Gesundheitsrisiken bergen können wie Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff, sollte diese Schicht den Migrationsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entsprechen. Die Artikel 11 und 12 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hingegen sollten nach wie vor nicht für Kunststoffschichten in Mehrschicht-Verbundmaterialien gelten. Andere Rechtsvorschriften der Union oder nationale Vorschriften können Anwendung finden. Dennoch gelten die in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten Migrationsgrenzwerte weiterhin für Kunststoffschichten in Materialien und Gegenständen, die bedruckt oder beschichtet sind bzw. durch Klebstoffe zusammengehalten werden.
Das Mehrschicht-Material oder der Mehrschicht-Gegenstand aus Kunststoff im fertigen Zustand muss den spezifischen Migrationsgrenzwerten gemäß Artikel 11 und dem…
Seit einigen Jahren werden Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände entwickelt, die aus einer Kombination mehrerer Materialien bestehen, wodurch eine…
In Kapitel II beziehen sich die Anforderungen an die Zusammensetzung von Stoffen, die zur Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet…
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sind Anforderungen an die Zusammensetzung festgelegt, die die sichere Verwendung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus…
Abweichend von Absatz 1 gilt für eine Schicht, die nicht unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommt und von diesen durch eine funktionelle Barriere aus…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält eine Unionsliste der zugelassenen Stoffe, die bei der Herstellung von Materialien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.