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Um die Pflichten der Unternehmer in Bezug auf die Informationen, die sie den zuständigen Behörden übermitteln müssen, genauer festzulegen, sollte vorgeschrieben werden, dass die Unternehmer den zuständigen Behörden auf jeder Stufe des Herstellungsprozesses Informationen über die Zusammensetzung der Ausgangsstoffe und Belege zur Verfügung stellen. Aus diesen Unterlagen sollte auch hervorgehen, dass die mit dieser Verordnung eingeführten Vorschriften über den hohen Reinheitsgrad eingehalten werden.
Der Unternehmer stellt den zuständigen nationalen Behörden auf Nachfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung, mit deren Hilfe er nachweist, dass die Materialien…
Der Unternehmer hat den zuständigen nationalen Behörden auf Verlangen geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die belegen, dass die aktiven und…
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sieht vor, dass Materialien und Gegenständen eine schriftliche Konformitätserklärung beigefügt werden soll, nach…
Artikel 9 der Richtlinie 2002/72/EG bestimmt, dass Bedarfsgegenstände von einer schriftlichen Erklärung begleitet sein müssen, in der bescheinigt wird, dass sie…
Unternehmer sollten in der Lage sein, Informationen über die Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten Zubereitungen anzugeben, da diese Informationen den…
Die Unternehmer sollten mit den zuständigen Behörden, beauftragten Stellen oder natürlichen Personen, denen bestimmte Aufgaben übertragen wurden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.