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Um die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame Kontrollmaßnahmen verfügen, einschließlich der Probenahme von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff sowie von Produkten aus Zwischenstufen des Prozesses zur Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Inspektoren auf praktische Schwierigkeiten stoßen können, in bestimmten Phasen des Herstellungsprozesses in Produktionsstätten Proben zu entnehmen. Daher sollte vorgeschrieben werden, dass die Hersteller Inspektionen erleichtern, indem sie sicherstellen, dass die Inspektoren in den relevanten Phasen des Herstellungsprozesses und von den für die Herstellung verwendeten Stoffen und (Zwischen-)Materialien, die in der Produktionsstätte vorhanden sind, Proben entnehmen können.
Die Hersteller von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff und von Produkten aus Zwischenstufen ihrer Herstellung stellen sicher, dass die zuständigen…
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält spezifische Vorschriften in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind,…
Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Unternehmer alle Informationen erhalten, die für die Sicherheit der von ihnen hergestellten oder verwendeten…
Um die Sicherheit der Prüfungsteilnehmer und die Zuverlässigkeit und Belastbarkeit der im Rahmen einer klinischen Prüfung gewonnenen Daten zu gewährleisten, und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Hersteller die einzelnen Herstellungsvorgänge nach vorab erstellten Anweisungen und Verfahrensbeschreibungen und in…
Damit sich die Unternehmer auf die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen einstellen können, ist es angezeigt festzulegen, dass Materialien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.