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Einrichtungen, die sich am europäischen Warnsystem für Cybersicherheit beteiligen, sollten ein hohes Maß an Interoperabilität untereinander sicherstellen, gegebenenfalls auch in Bezug auf Datenformate, Taxonomie, Datenverarbeitungs- und Datenanalyseinstrumente. Sie sollten auch sichere Kommunikationskanäle, ein Mindestmaß an Sicherheit auf Anwendungsebene, ein Lagebewusstsein und Indikatoren sicherstellen. Bei der Annahme einer gemeinsamen Taxonomie und der Entwicklung einer Vorlage für Lageberichte zur Beschreibung der Ursachen erkannter Cyberbedrohungen und -risiken sollten die bereits im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfolgten Arbeiten berücksichtigt werden.
Um den Austausch relevanter Daten und Informationen über Cyberbedrohungen aus verschiedenen Quellen in einem vertrauenswürdigen und sicheren Umfeld in großem…
Um Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle wirksamer verhindern und bewerten zu können, wirksamer darauf reagieren und sich von diesen wirksamer erholen zu…
Die CSIRTs tauschen innerhalb des CSIRTs-Netzes Informationen gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 aus. Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit sollte…
Da Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterschiedliche Ursachen haben können, sollten Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der…
Die gemäß der vorliegenden Richtlinie und gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden sollten in Bezug auf Cybersicherheitsrisiken,…
Es ist notwendig, in der gesamten Union sowohl die Erkennung und Lageerfassung im Bereich der Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle als auch die Solidarität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.