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Anträge auf Unterstützung aus der EU-Cybersicherheitsreserve, die von den für das Cyberkrisenmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den CSIRTs oder vom CERT-EU im Namen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gestellt werden, sollten vom öffentlichen Auftraggeber geprüft werden. Wenn die ENISA mit der Verwaltung und dem Betrieb der EU-Cybersicherheitsreserve betraut wurde, ist der öffentliche Auftraggeber die ENISA. Von mit dem Programm „Digitales Europa“ assoziierten Drittländern gestellte Anträge auf Unterstützung sollten von der Kommission geprüft werden. Die ENISA könnte eine sichere Plattform einrichten, um die Einreichung und Prüfung von Anträgen auf Unterstützung zu erleichtern.
Anträge auf Unterstützung aus der EU-Cybersicherheitsreserve nach dem vorliegenden Artikel werden von der Kommission geprüft. Der öffentliche Auftraggeber darf…
Wurde gemäß Artikel 14 Absatz 5 der vorliegenden Verordnung die ENISA ganz oder teilweise mit dem Betrieb und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve…
Die Kommission sollte die Gesamtverantwortung für die einwandfreie Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve tragen. Angesichts der umfangreichen Erfahrungen,…
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Integrität und Verfügbarkeit öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze aufrechterhalten werden.…
Zur Unterstützung der Einrichtung der EU-Cybersicherheitsreserve ist es wichtig, dass die Kommission die ENISA um die Ausarbeitung eines Schemas für die…
Um die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Förderung einer gemeinsamen Lageerfassung, die Stärkung der Resilienz der Union und die Ermöglichung einer wirksamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.