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Die Kommission sollte die Gesamtverantwortung für die einwandfreie Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve tragen. Angesichts der umfangreichen Erfahrungen, die die ENISA im Zusammenhang mit der Aktion zur Förderung der Cybersicherheit gesammelt hat, ist die ENISA die für die Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve am besten geeignete Agentur. Deshalb sollte die Kommission die ENISA teilweise oder, sofern die Kommission dies für angezeigt hält, gänzlich mit dem Betrieb und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve betrauen. Diese Betrauung sollte gemäß den geltenden Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 erfolgen und insbesondere an die Erfüllung der einschlägigen Bedingungen für die Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung geknüpft sein. Alle Aspekte des Betriebs und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve, mit denen die ENISA nicht betraut wurde, sollten direkt durch die Kommission verwaltet werden, auch vor der Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Kommission für die Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels und vorbehaltlich…
Wurde gemäß Artikel 14 Absatz 5 der vorliegenden Verordnung die ENISA ganz oder teilweise mit dem Betrieb und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve…
Anträge auf Unterstützung aus der EU-Cybersicherheitsreserve, die von den für das Cyberkrisenmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den CSIRTs…
Die ENISA hat grundsätzlich die Aufgabe, die einheitliche Umsetzung des einschlägigen Rechtsrahmens, vor allem die wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU)…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Bei der Annahme von Durchführungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Verarbeitung sollte die Kommission alle zuständigen europäischen Behörden und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.