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Der Beschluss (GASP) 2025/391 verbietet die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für belarussische Personen und Gebietsansässige und beinhaltet, um die Umgehung dieses Verbots zu begrenzen, dass es belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen untersagt ist, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die solche Dienstleistungen erbringen, zu besitzen oder zu kontrollieren oder Posten in deren Leitungsgremien zu bekleiden.
Es ist angezeigt, die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für belarussische…
Der Beschluss (GASP) 2023/2874 zielt ferner darauf ab, die Umgehung des Verbots der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets,…
Folgende Absätze werden eingefügt: „(1a) Es ist verboten, belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen oder in Belarus…
Ab dem 26. März 2025 ist es verboten, belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen zu gestatten, unmittelbar oder mittelbar…
Ab dem 26. März 2025 ist es verboten, belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen zu gestatten, unmittelbar oder mittelbar…
Der Beschluss (GASP) 2025/2040 enthält Beschränkungen für die Erbringung von Krypto-Diensten, für die Erbringung der in Anhang I Nummern 5 und 7 der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.