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Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 bestimmte Änderungen der Ausnahmeregelungen vom Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlichen Technologien vorgenommen. Darüber hinaus werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 Verweise auf abgelaufene Übergangsfristen und andere Verweise, die für die Einhaltung bestimmter Bestimmungen des Beschlusses 2012/642/GASP nicht erforderlich sind, gestrichen. Mit der Streichung von Verweisen auf bereits abgelaufene Übergangsfristen wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangsfristen angestrebt. Ferner ist es angezeigt, bestimmte technische Änderungen in die vorliegende Verordnung aufzunehmen, um die Genauigkeit und die sprachlichen Klarheit bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 zu verbessern, einschließlich derjenigen über personenbezogene Daten und Dokumente, die sich im Besitz der Organe der Union befinden.
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 bestimmte Änderungen der Ausnahmeregelungen vom Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem…
Schließlich ist es angezeigt, bestimmte Änderungen der Bestimmungen der Beschlusses 2012/642/GASP vorzunehmen, unter anderem der Bestimmungen über die…
Schließlich ist es erforderlich, bestimmte Änderungen an Bestimmungen über die Ausnahmeregelungen vom Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem…
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 bestimmte technische Änderungen vorgenommen, unter anderem indem bestimmte Ausnahmeregelungen von Verboten…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird das Verbot der Ausfuhr der in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Verbot der Ausfuhr der in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.